Eine Hautärztin (Dermatologin) untersucht die Haut einer Patientin.
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Hautkrebsvorsorge: Ablauf, Kosten und wie oft?

Von: Brit Weirich (Medizinautorin, M.A. Mehrsprachige Kommunikation)
Letzte Aktualisierung: 03.06.2024

Mehr als 200.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an Hautkrebs. Seit Einführung des Hautkrebs-Screenings wird die Krebsform deutlich häufiger erkannt. Ab dem 35. Lebensjahr zahlen gesetzliche Krankenkassen für die Untersuchung. Wie das Screening abläuft und wie Sie Ihre Haut selbst auf mögliche Anzeichen prüfen, lesen Sie hier.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

FAQ: Häufige Fragen zur Hautkrebsvorsorge

Ab dem 35. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland ein Hautkrebsscreening. Fachleute empfehlen, die Untersuchung wahrzunehmen, damit eine mögliche Krebserkrankung frühzeitig erkannt und behandelt werden kann. Menschen mit einem erhöhten Hautkrebsrisiko sollten sich häufiger untersuchen lassen. Hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung.

Wer sich ohne konkreten Anlass öfter als zweijährlich auf Hautkrebs untersuchen lassen möchte, muss in der Regel zwischen 40 und 80 Euro zahlen. Zusätzliche Untersuchungen, wie die Dermatoskopie (die Untersuchung von Hautveränderungen mit einem speziellen Vergrößerungsgerät), können zusätzliche Kosten von rund 20 bis 50 Euro verursachen.

Zuerst findet ein kurzes Gespräch (Anamnese) statt, anschließend erfolgt eine visuelle Ganzkörperuntersuchung. Hier wird die gesamte Haut der zu untersuchenden Person begutachtet, einschließlich der Kopfhaut und schwer einsehbaren Stellen wie die Schleimhäute (z. B. Mund- und Nasenschleimhäute), die Zwischenräume der Zehen und der Intimbereich.

Vorbeugung und Früherkennung von Hautkrebs

Hautkrebs zählt mit seinen drei Hauptformen – malignes Melanom, Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom – zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Je früher der Krebs diagnostiziert wird, desto höher sind die Heilungschancen. 

Der Großteil der Betroffenen erkrankt an Formen von weißem Hautkrebs (Basaliom und Plattenepithelkarzinom). Da bei diesen Hautkrebsarten nur selten Metastasen entstehen, lassen sie sich relativ gut therapieren. Seit einigen Jahren steigen die Zahlen der an weißem Hautkrebs erkrankten Menschen stark an. Betroffen sind vor allem ältere Personen. Fachleute führen den Anstieg auf einen oftmals mangelnden UV-Schutz in Kombination mit der steigenden Lebenserwartung zurück. 

Ein deutlich geringerer Teil (weniger als ein Prozent) erkrankt an schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom). Diese Hautkrebsart ist bösartig und hat eine schlechtere Prognose: Er streut häufig in andere Organe, etwa in

Doch auch hier gilt: Je früher die Diagnose erstellt wird, desto erfolgreicher und schonender lässt sich der Krebs behandeln. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2008 das Hautkrebs-Screening in Deutschland eingeführt: Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre den Anspruch auf eine Ganzkörperuntersuchung der Haut. Zuvor wurde die Früherkennung lediglich bei Auffälligkeiten der Haut erstattet. 

Die Hautkrebsvorsorge zielt darauf ab, Tumore in einem möglichst frühen Stadium zu erkennen. Studien zeigen: Insbesondere die Sterblichkeit bei schwarzem Hautkrebs geht seitdem leicht zurück. 

Wer ist besonders gefährdet?

Grundsätzlich kann jeder Mensch an Hautkrebs erkranken. Einige Personen haben aber ein erhöhtes Risiko. Zur Risikogruppe zählen

  • Babys und Kleinkinder,
  • Menschen, die schon häufig einen Sonnenbrand hatten,
  • Menschen mit heller Haut sowie hellem oder rötlichem Haar,
  • Personen, die sich überwiegend in Gebieten mit hoher Sonneneinstrahlung aufhalten oder regelmäßig ins Solarium gehen,
  • Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sowie
  • Menschen mit bereits erkrankten Familienmitgliedern.

Hautkrebs-Screening ab 35

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, das sogenannte Hautkrebs-Screening. Wer jünger ist oder sich öfter als zweijährlich untersuchen lassen möchte, muss rund 50 bis 90 Euro für die Vorsorgeuntersuchung zahlen. 

Wer führt das Hautkrebs-Screening durch?

Das Screening lässt sich in der hautärztlichen Praxis oder bei speziell geschulten Hausärzt*innen mit entsprechender Genehmigung vornehmen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung und damit eine bessere Prognose der drei Hautkrebsformen:

Auch Krebsvorstufen (Präkanzerosen) wie Morbus Bowen lassen sich im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung entdecken. Diese werden dann vorsorglich entfernt, bevor sich daraus ein bösartiger Tumor entwickeln kann. 

Wie läuft das Hautkrebs-Screening ab?

Zunächst erfolgt ein Gespräch über mögliche Vorerkrankungen und eventuelle Hautkrebsfälle in der Familie des*der Patient*in (Anamnese). Wer bei sich selbst bereits auffällige Hautveränderungen bemerkt, sollte dies beim Screening unbedingt ansprechen. Das ist etwa der Fall, wenn sich ein Hautfleck oder Muttermal in Größe, Form, Farbe oder Struktur verändert oder neue Symptome wie Juckreiz oder Blutungen aufweist.

Im Anschluss erfolgt eine gründliche Untersuchung der Haut des*der Patient*in. Dabei sollte sich die zu untersuchende Person vollständig entkleiden, damit der*die Hautarzt*Hautärztin alle Körperstellen genau betrachten kann. Neben der gesamten Hautoberfläche werden auch

  • die Kopfhaut,
  • alle sichtbaren Schleimhäute sowie
  • die Finger- und Fußnägel untersucht.

Die Untersuchung nimmt rund 10 bis 20 Minuten in Anspruch. Sie ist schmerzfrei, Instrumente werden nicht benötigt. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Eine Untersuchung der Haut mit dem Auflichtmikroskop (Dermatoskop) müssen Patient*innen allerdings in der Regel selbst bezahlen. 

Übernommen wird die zusätzliche Untersuchung mit dem Dermatoskop lediglich in folgenden Fällen:

  • bei Menschen mit erhöhten Hautkrebsrisiko

  • bei Patient*innen, die bereits Hautkrebs hatten, um die umliegende Haut und eventuelle neue Veränderungen zu überwachen

  • bei Menschen mit verdächtigen Hautveränderungen, um diese detaillierter zu untersuchen und zwischen gutartigen und bösartigen Läsionen unterscheiden zu können

Bei Verdacht auf einen Krebsfall folgt zunächst – sofern das Screening in der hausärztlichen Praxis vorgenommen wurde – eine Überweisung in die Dermatologie. Das ist aber noch kein Grund zur Sorge: Rund 80 Prozent der Verdachtsfälle erweisen sich als "falscher Alarm".

Wichtig: Während der Vorsorgeuntersuchung sollten die zu untersuchenden Personen

  • Körperschmuck wie Ketten, Ohrringe und Piercings ablegen,
  • Nagellack von Finger- und Zehennägeln entfernen sowie
  • kein Make-Up tragen.

Hautkrebsnachsorge und Verlaufskontrolle

Hautkrebs-Patient*innen wird nach erfolgreicher Behandlung eine regelmäßige Hautkrebsnachsorge empfohlen. Je Hautkrebs-Typ und Stadium finden diese Verlaufskontrollen im 1. bis 3. Jahr halbjährlich oder häufiger, danach jährlich statt. So lassen sich frühzeitig Rückfälle (Rezidive) erkennen und behandeln. Hautkrebs gilt als geheilt, wenn innerhalb von fünf Jahren kein Rezidiv auftritt.

Selbstuntersuchung der Haut

Neben dem Hautkrebs-Screening spielt auch die Selbstuntersuchung eine wichtige Rolle, um die Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Auch oder vor allem Menschen, die noch nicht 35 Jahre alt sind und keinen Anspruch auf eine regelmäßige Untersuchung haben, sollten ihre Haut selbst begutachten. Die Hautkrebsstiftung empfiehlt, den Hautcheck einmal monatlich durchzuführen.

Tipps für die Hautkrebs-Selbstuntersuchung

  • Die Selbstuntersuchung lässt sich in regelmäßigen Abständen mit der täglichen Körperpflege verbinden: Schauen Sie sich dabei Ihre Haut komplett an – etwa bevor Sie unter die Dusche oder in ein Wannenbad steigen.

  • Achten Sie dabei auf eine gute Beleuchtung und lassen Sie bei der Eigenuntersuchung keine Körperregionen aus, denn Hautkrebs kann im Prinzip überall entstehen – selbst auf den Fußsohlen oder der Kopfhaut.

  • Ein Spiegel ist hilfreich, um zum Beispiel Rücken oder Po besser anschauen zu können. Bei Körperstellen, die sich auch mit Spiegel nur schwer allein beurteilen lassen, sollten Sie sich nicht davor scheuen, jemanden um Unterstützung zu bitten (z. B. den*die Partner*in). 

  • Hautkrebs und seine Vorstufen sind oftmals nicht nur sicht-, sondern auch tastbar. Durch Abtasten lässt sich leichter feststellen, ob ein Muttermal knotig in die Höhe gewachsen ist.

Hautkrebs erkennen mit der ABCDE-Regel

Vorhandene Pigmentmale (Leberflecken, Muttermale) sollten vor allem nach den Kriterien der sogenannten ABCDE-Regel untersucht werden.

KriteriumErklärung
A: AsymmetrieEine Hautstelle ist auffällig, wenn ihre Form nicht gleichmäßig rund oder oval aufgebaut ist.
B: BegrenzungDas Pigmentmal sollte scharf und regelmäßig begrenzt sein. Auffällig sind Flecken mit unscharfen, "verwaschen" wirkenden Begrenzungen oder Flecken mit unregelmäßigen Ausfransungen oder Ausläufern.
C: Colorit (Farbe)Die Färbung des Melanoms ist in sich uneinheitlich und reicht von rötlich über braun und schwarz bis grau und selten weißlich. Tumorverdächtig ist deshalb ein Leberfleck mit unterschiedlichen Farbtönen.
D: DurchmesserAuffällig sind Male oder Flecken, deren Durchmesser größer als fünf Millimeter sind.
E: ErhabenheitVerdächtig sind auch halbkugelförmige, in die Höhe wachsende Pigmentmale.

Weitere Warnsignale für Hautkrebs

Leberflecken und Muttermale sollten auch dann ärztlich untersucht werden, wenn

  • sie verglichen mit anderen Malen sehr dunkel (bräunlich bis schwarz) sind,
  • sich das Pigmentmal nach Jahren plötzlich verändert (z. B. größer oder asymmetrisch wird),
  • sich ein bestehendes oder neues Pigmentmal durch Brennen, Juckreiz oder Bluten bemerkbar macht.