drei weiße Pillen
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Abtreibungspille

Von: Onmeda-Redaktion
Letzte Aktualisierung: 15.10.2021

Die Abtreibungspille kann bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Periode vom Arzt verschreiben werden. Sie enthält den Wirkstoff Mifepriston. Der Abbruch mithilfe der Abtreibungspille dauert mehrere Tage, die Kosten dafür müssen die Frauen in der Regel selbst tragen. Sie belaufen sich auf etwa 300 bis 400 Euro. Die Abtreibungspille bewirkt, dass der Körper eine befruchtete Eizelle abstößt, nachdem sie sich bereits in der Gebärmutter eingenistet und geteilt hat. In etwa 95 Prozent der Fälle sind die Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille nicht mehr schwanger. Einige Frauen berichten über Nebenwirkungen wie schwere Blutungen.

Abtreibungspille: Bis wann kann man sie nehmen und was kostet sie?

Mifepriston darf in Deutschland nur zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch, nicht aber zur Verhütung angewandt werden.

Ärzte dürfen Mifepriston in Europa bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Periode verschreiben.

Bevor eine Frau die Abtreibungspille erhält, untersucht ein Frauenarzt (Gynäkologe) sie gründlich. Um die Schwangerschaft abzubrechen, schluckt die Frau anschließend drei Tabletten mit dem Wirkstoff Mifepriston. Anschließend muss sie noch ein paar Stunden zur Beobachtung in der Praxis beziehungsweise Klinik bleiben, damit der Arzt bei möglichen Nebenwirkungen (z.B. schweren Blutungen) gegebenenfalls schnell eine Behandlung einleiten kann. Spätestens zwei Tage später erhält die Frau zwei Tabletten mit einem sogenannten Prostaglandin. Dieses Medikament sorgt dafür, dass die abgetöteten Zellen ausgeschieden werden.

Nach einer Woche erfolgt eine Nachuntersuchung. Dabei führt der Gynäkologie erneut eine Ultraschalluntersuchung durch und kontrolliert die Schwangerschaftshormone im Blut. In etwa 95 Prozent der Fälle sind die Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille nicht mehr schwanger und das Schwangerschaftsgewebe ist vollständig ausgeschieden. Nur selten muss der Frauenarzt eine sogenannte Kürettage (Ausschabung) vornehmen, bei der er die abgetöteten Zellen aus der Gebärmutter entfernt.

Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille entscheiden, müssen die Kosten dafür in der Regel selbst tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen meist nur die ärztliche Beratung vor der Abtreibung sowie zum Schutz der Gesundheit notwendige Medikamente und Behandlungen.

Besonderheiten

Da die Abtreibungspille zur Abstoßung beziehungsweise zum Abtöten einer bereits eingenisteten Eizelle führt, gilt sie in der Bundesrepublik Deutschland nach § 218 als Methode zur Abtreibung und nicht als Verhütungsmethode. RU 486 ist eine Alternativmethode zu den üblichen chirurgischen Eingriffen bei einer Abtreibung. Die Abtreibungspille ist verschreibungspflichtig und darf nur unter ärztlicher Aufsicht angewandt werden.

In Frankreich ist die Abtreibungspille bereits seit 1988 auf dem Markt, in England ist RU 486 seit 1991 zugelassen, in Schweden und China seit 1992.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Ende 1999 die Zulassung der Abtreibungspille für den deutschen Markt erteilt. Die Abtreibungspille darf nur in Kliniken und Arztpraxen angewandt beziehungsweise abgegeben werden, die für einen Schwangerschaftsabbruch zugelassen sind. Ein Vertrieb über den Großhandel oder Apotheken ist damit ausgeschlossen.

Abtreibungspille: Wer übernimmt die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei einem Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille in der Regel nicht alle Kosten. Die Krankenversicherung bezahlt die Kosten für die ärztliche Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch. Auch Medikamente sowie die ärztliche Behandlung, die vor und nach der Abtreibung zum Schutz der Gesundheit notwendig sind, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen. Gleiches gilt, wenn Komplikationen auftreten. Für die Abtreibungspille an sich und die stationäre Aufnahme zur Beobachtung tragen die Krankenkassen die Kosten dagegen nicht.

Frauen mit einem sehr geringen Einkommen können aber bei der Krankenversicherung beantragen, dass sie den gesamten Schwangerschaftsabbruch bezahlt. Ist die Abtreibung mit der Abtreibungspille aus medizinischen Gründen notwendig, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten ebenfalls komplett.