- Home
- Therapie
- Psychotherapie
- Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut
Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut: Was ist der Unterschied?
Wer darf Antidepressiva verschreiben? Und wen können Betroffene zurate ziehen, wenn sie ein Problem haben? Die Begriffe Psychiater, Psychotherapeut und Psychologe werden im täglichen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Doch es gibt einige Unterschiede. Welche das sind, sehen Sie in der Bildergalerie.
Psychologen: Therapie nur mit Zusatzausbildung
Jede Person, die ein Studium an einer Hochschule im Studiengang Psychologie abgeschlossen hat, darf sich Psychologin oder Psychologe nennen. Inhalt des Studiums ist das "Erleben und Verhalten von Menschen". Lediglich ein Teilgebiet ist der klinischen Psychologie – also psychischen Erkrankungen – gewidmet.
Tätigkeitsbereich von Psychologen
Das mögliche Tätigkeitsspektrum von Personen mit Psychologiestudium ist breit: Sie arbeiten etwa in Beratungsstellen, in der Verkehrspsychologie, in der Forschung oder im Personalbereich großer Unternehmen.
Lesetipp: Psychotherapie: 5 Tipps, um die Wartezeit zu überbrücken
Dürfen Psychologen therapeutisch arbeiten?
Das klassische Psychologiestudium berechtigt weder dazu, Medikamente zu verschreiben, noch, eine Psychotherapie wie zum Beispiel die Verhaltenstherapie anzubieten. Für letzteres war lange eine mehrjährige Zusatzausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten und eine dafür nötige Zulassung (Approbation) nötig. Inzwischen können Interessierte auch gezielt "Psychotherapie" studieren.
Psychiater: Studium und Facharztausbildung
Psychiaterinnen und Psychiater haben Medizin studiert und im Anschluss daran eine mehrjährige Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gemacht. Diese Ausbildung befasst sich mit der Entwicklung, dem Verlauf und der Behandlung psychischer Erkrankungen aus medizinischer Sicht.
Lesetipp: So läuft eine Verhaltenstherapie ab
Psychiater: Fokus auf dem menschlichen Körper
Anders als in der Psychologie, die sich im Wesentlichen mit dem menschlichen Erleben und Verhalten beschäftigt, stehen in der Psychiatrie die körperlichen Aspekte einer Erkrankung im Vordergrund. Dies kann vor allem bei schweren Krankheitsbildern sinnvoll sein, die medikamentös behandelt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel eine Schizophrenie oder eine ausgeprägte Depression. In diesen Fällen wird eine psychiatrische Praxis oft zusätzlich zu einer Psychotherapie zurate gezogen.
Psychiatrische Praxis: Was passiert beim Ersttermin?
Beim ersten Besuch wird sich der Psychiater ein genaues Bild von den Symptomen und der Vorgeschichte machen. Daran schließen sich psychologische oder neurologische Tests an. Durch das Medizinstudium ist der Psychiater berechtigt, Medikamente zu verschreiben – zum Beispiel Psychopharmaka wie Antidepressiva. Psychiater dürfen aber auch psychotherapeutisch tätig sein. Häufig kombinieren sie die Psychotherapie mit der Gabe von Medikamenten.
Neurologen: Fokus auf Diagnose und Therapie
Ähnlich wie der Psychiater absolvieren Neurologinnen und Neurologen ein klassisches Medizinstudium und eine anschließende Facharztausbildung. Während sich die Psychiatrie vermehrt auf seelische Störungen konzentriert, liegt der Fokus der Neurologie eher auf körperlichen Erkrankungen des Nervensystems, etwa Multiple Sklerose, Alzheimer, Epilepsie oder Parkinson. Neurologen dürfen Medikamente verschreiben, aber keine Psychotherapie anbieten.
Psychotherapeuten: Lizenz zur Therapie
Seit 2020 ist ein Masterstudium (Medizin oder Psychologie) mit dreijähriger Weiterbildung keine Voraussetzung mehr, um sich als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bezeichnen zu können und eine qualifizierte Psychotherapie anzubieten. Jede Person, die den Studiengang "Psychotherapie" mit einem Master abschließt, darf psychotherapeutisch behandeln.
Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
Mit der neuen Regelung wird diese Einteilung in absehbarer Zeit an Relevanz verlieren. Bislang unterscheidet man je nach Studienrichtung jedoch noch zwischen
- Ärztlichen Psychotherapeuten, also Personen mit Medizinstudium und einer entsprechenden (Zusatz-) Ausbildung und
- Psychologischen Psychotherapeuten, also Personen mit Psychologiestudium und Zusatzausbildung.
Wer ist noch zur Psychotherapie berechtigt?
Darüber hinaus gibt es bestimmte medizinische Fachrichtungen, die keine zusätzliche Ausbildung erfordern, sondern direkt zur Psychotherapie qualifizieren. Dazu zählen die Berufsbezeichnungen
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
Kinder- und Jugendpsychotherapie: Zusatzausbildung möglich
Personen, die ein Masterstudium in Sozialpädagogik oder Psychologie abgeschlossen haben, können im Anschluss eine Ausbildung absolvieren und sind dann berechtigt, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr psychotherapeutisch zu behandeln.
Vorsicht bei psychotherapeutischen Angeboten ohne Qualifikation
Viele psychotherapeutische Dienstleistungen werden ohne entsprechendes Studium beziehungsweise eine weiterführende Ausbildung angeboten. Die Kosten für eine entsprechende Leistung, die Patienten in Anspruch nehmen, werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei Praxen mit der Bezeichnung "Psychotherapeut/-in" oder einer entsprechenden Fachrichtung (z. B. "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie") sind Sie auf der sicheren Seite, denn diese Titel sind geschützt.
"Psychotherapeutische Behandlung": Kein geschützter Begriff
Diese Bezeichnung kann auch von Personen verwendet werden, welche keine ausgebildeten Psychotherapeuten sind. Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie nach, welche Ausbildung absolviert wurde. Hilfestellung kann Ihnen auch Ihre Krankenkasse geben.
Wer darf Antidepressiva verschreiben? Und wen können Betroffene zurate ziehen, wenn sie ein Problem haben? Die Begriffe Psychiater, Psychotherapeut und Psychologe werden im täglichen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Doch es gibt einige Unterschiede. Welche das sind, sehen Sie in der Bildergalerie.
- Online-Informationen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV): Psychotherapeut*in, Psychiater*in, Psycholog*in – wer ist was? https://www.dptv.de/psychotherapie/psychotherapeutin-psychologin-psychiaterin/ (Abruf: 12/2022)
- Online-Informationen der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störungen e.V.: Unterscheidung Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut, Neurologe (DGBS): https://dgbs.de/bipolare-stoerung/fuer-betroffene/unterscheidung-psychiater-psychologe-psychotherapeut-neurologe (Abruf: 12/2022)
- Online-Informationen der Neurologen und Psychiater im Netz: Begriffserklärung: Psychiatrie, Psychiater, Psychotherapeut, Psychologe: https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/psychiatrie-psychosomatik-psychotherapie/psychiatrie/ (Abruf: 12/2022)
- Online-Informationen des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen: Ein Wegweiser zur Psychotherapie (PDF): http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/download/wegweiser.pdf (Abruf: 12/2022)
- Online-Informationen des Pschyrembel: Psychotherapeutische Ausbildung: https://www.pschyrembel.de/Psychotherapeutische%20Ausbildung/P03UT (Abruf: 12/2022)
- Online-Informationen der Psychotherapeutenkammer NRW: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA): https://www.ptk-nrw.de/berufsstand/ausbildung (Abruf: 12/2022)
- Online-Informationen von Pro-Psychotherapie e.V.: Psychologen und Heilpraktiker: Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG): https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-heilprg/ (Abruf: 12/2022)
- Online-Informationen des Deutschen Dachverbands für Psychotherapie (DVP) e.V.: BMG vergibt Rechtsgutachten zur Abschaffung des Heilpraktikers für Psychotherapie: https://dvp-ev.de/news/bmg-abschaffung-heilpraktiker (Abruf: 12/2022)