Vergiftung durch Waschmittel, Reinigungsmittel oder Spülmittel
Im Haushalt kommt es oft zu einer Vergiftung durch schaumbildende Substanzen wie Putzmittel, Waschmittel oder Spülmittel, insbesondere bei Kindern.
Wie erkenne ich eine Vergiftung durch Wasch-, Reinigungs- oder Spülmittel?
Über den Mund aufgenommen reizen und verätzen die Substanzen die Verdauungswege. Darüber hinaus können durch Einatmen die Atemwege in Mitleidenschaft gezogen werden.
Eine Vergiftung erkennen Sie an Symptomen wie:
- verstärktem Speichelfluss
- (schleimigem) Schaum vor dem Mund
- Schmerzen im Bereich von Mund, Rachen, Speiseröhre und Verdauungstrakt
- ggf. Atemnot bis hin zum Atemstillstand
Erste Hilfe bei Vergiftungen durch Wasch-, Reinigungs- oder Spülmittel
Wenn Sie vermuten, dass sich eine Person mit schaumbildenden Wasch-, Reinigungs- oder Spülmittel vergiftet hat, versuchen Sie, beruhigend einzuwirken und Ruhe zu bewahren. Lassen Sie den Betroffenen nicht allein!
- Überprüfen Sie bei Bewusstlosigkeit zunächst, ob Atmung vorhanden ist und handeln Sie ggf. entsprechend durch lebensrettende Sofortmaßnahmen.
- Alarmieren Sie umgehend den Notarzt (112) und teilen Sie ihm so viele Informationen wie möglich mit:
- Wann wurde die giftige Substanz aufgenommen?
- Um welche Substanz handelt es sich?
- Wie hoch ist die aufgenommene Menge?
- Welche Symptome liegen vor?
- Welche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt?
- Wie alt und wie schwer ist der Betroffene?
- Sichern Sie nach Möglichkeit Reste der Substanz oder Erbrochenes, um sie dem Notarzt mitzugeben.
- Führen Sie keinErbrechen herbei und verabreichen Sie keine Getränke.
- Sollte der Betroffene im Liegen erbrechen, unterstützen Sie ihn, indem Sie seinen Kopf zur Seite halten. Im Sitzen können Sie den Kopf nach vorn halten und die Stirn mit der Hand abstützen, um das Erbrechen zu erleichtern.
Wann ist professionelle Hilfe notwendig?
Rufen Sie bei Verdacht auf eine Vergiftung mit schaumbildenden Substanzen wie Waschmitteln, Reinigungsmitteln oder Spülmitteln und Spülmaschinentabs umgehend den Notarzt (112).