Arzt oder Kurpfuscher – darauf sollten Sie achten!
In Nordrhein-Westfalen soll sich ein Laie als Arzt ausgegeben und seine Nachbarn behandelt haben. Der 47-Jährige hatte den Patienten, darunter einigen Kindern, unentgeltlich Medikamente verabreicht und Spritzen gesetzt. Als Praxis diente ihm seine Privatwohnung. Letzten Endes wurde ein Nachbar misstrauisch und zeigte den selbsternannten Arzt an.
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.
Arzt oder Kurpfuscher – darauf sollten Sie achten!
Aber wie ist es möglich, dass lange Zeit niemand diesen Schwindel bemerkt hat? Und wie unterscheidet man einen Hochstapler von einem echten Arzt?
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt eine Approbation, also eine staatliche Zulassung. Um diese zu erhalten, muss man eine mehrjährige ärztliche Ausbildung durchlaufen, entsprechende Prüfungen ablegen und zuletzt die Zulassung als Arzt beantragen. Mit der Approbation wird auch eine sogenannte Approbationsurkunde ausgestellt. Wer die Approbation erhalten hat, darf sich offiziell Arzt nennen und im Rahmen bestimmter gesetzlicher Bestimmungen Patienten behandeln.
Arzt = Doktor?
Nein. Wer Arzt ist, ist noch kein Doktor:
- Arzt = abgeschlossenes Medizinstudium, Staatsexamen, Approbation
- Facharzt = Arzt mit gewisser Erfahrung als Assistenzarzt + Facharztprüfung
- Doktor der Medizin (Dr. med.) = Arzt + Doktortitel (Promotion)
Wo und wann dürfen Ärzte arbeiten?
Patienten können zum einen stationär, also im Krankenhaus behandelt werden. Zum anderen ist eine ambulante Behandlung möglich: Diese darf nur in Ambulanzen und von Ärzten mit niedergelassenen Praxen erfolgen.
Wer also Arzt ohne eigene Praxis ist, darf nicht in seiner Privatwohnung Patienten behandeln. Ausnahmen müssen von der zuständigen Ärztekammer eindeutig genehmigt werden.
Wie erkenne ich, ob jemand wirklich Arzt ist?
Es gibt genaue gesetzliche Vorgaben, wie eine Arztpraxis auszusehen hat. Besonders muss sie durch ein Praxisschild gekennzeichnet sein, auf dem Name, Arztbezeichnung und Sprechzeiten ausgewiesen sind.
Jeder Arzt muss bei einer Ärztekammer geführt werden. Von dieser kann er einen Arztausweis erhalten, den er auf Anfrage vorzeigen kann. Es ist aber keine Pflicht, als Arzt einen solchen Ausweis bei sich zu führen.
Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, können Sie bei der zuständigen Ärztekammer erfragen, ob es sich bei demjenigen wirklich um einen Arzt handelt. In der Regel verfügt jede Ärztekammer über ein Verzeichnis der bei ihr zugelassenen Ärzte: