Abtreibung, Schwangerschaftsabbruch
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei: Wenn die betroffene Frau durch eine Schwangerschaft in einen schwerwiegenden Konflikt gerät, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Abtreibung vornehmen lassen.
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.
Abtreibung, Schwangerschaftsabbruch
Was ist eine Abtreibung?
Der Begriff Abtreibung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Schwangerschaftsabbruch, das heißt, die Schwangerschaft wird absichtlich vorzeitig beendet. Eine Abtreibung ist eine Notfallmaßnahme und keinesfalls als eine Verhütungsmethode anzusehen!
Liegen bestimmte medizinische Gründe (Indikationen) vor, etwa große gesundheitliche Gefahr für die Mutter, wenn sie die Schwangerschaft fortsetzt, oder ist die Schwangerschaft Resultat eines Sexualdelikts (kriminologische Indikation), dann ist eine Abtreibung nicht rechtswidrig. Unter ganz bestimmten medizinischen Voraussetzungen ist auch ein Schwangerschaftsabbruch nach der 14. Schwangerschaftswoche (nach der 40-Wochen-Berechnung) möglich.
Gibt es keine medizinischen oder kriminologischen Hintergründe für eine Abtreibung, dann muss die Schwangere eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen und sich die Beratung schriftlich mit einem Beratungsschein bestätigen lassen, bevor die Schwangerschaft abgebrochen werden darf.
Voraussetzungen für eine Abtreibung
Damit eine Abtreibung durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem wird unterschieden, ob die Abtreibung auf eigenen Wunsch erfolgt oder ob eine kriminologische oder medizinische Indikation besteht.
Kriminologische Indikation
Wenn ein Strafdelikt Grund für die Schwangerschaft ist, also beispielsweise eine Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, dann ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig. Allerdings darf auch dann nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche (beziehungsweise bis zur 12. Woche nach der Befruchtung) abgetrieben werden.
Medizinische Indikation
Gibt es eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch, dann ist die Abtreibung nicht rechtswidrig und unter bestimmten Umständen auch nach der 14. Schwangerschaftswoche möglich. Eine medizinische Indikation für eine Abtreibung liegt vor, wenn Leben, Gesundheit oder Psyche der Schwangeren gefährdet sind und sich diese Gefahr nicht anders abwenden lässt.
Ein Sonderfall ist dabei der sogenannte Spätabbruch nach der 22. Schwangerschaftswoche. In diesem Fall erfolgt vor der Abtreibung der sogenannte Fetozid, also die gezielte Tötung des Fötus im Mutterleib. Das soll verhindern, dass ein zunächst lebensfähiges, aber schwer geschädigtes Kind die Abtreibung überlebt.
Auf eigenen Wunsch
Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch, ohne medizinische oder rechtswidrige Indikation, ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abtreibung dennoch möglich, ohne dass die betroffene Frau oder die Beteiligten straffrechtlich verfolgt werden:
- Die Schwangere muss eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen.
- Ein Beratungsschein muss ausgestellt werden.
- Zwischen Beratung und Abtreibung müssen mindestens drei Tage liegen.
- Die Schwangere muss die Beratung selber wollen!
- Ein Arzt muss die Abtreibung vornehmen.
- Die Konfliktberatung darf nicht von dem Arzt durchgeführt werden, der die Schwangerschaft abbricht.
- Die 14. SSW darf nicht überschritten sein.
Frist für eine Abtreibung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Schwangerschaftswochen zu berechnen:
- Nach der 40-Wochen-Rechnung beginnt eine Schwangerschaft am ersten Tag der letzten Periode – nach dieser Rechnung gilt die 14. SSW als Grenze für einen Schwangerschaftsabbruch.
- Häufig wird aber die 12. Schwangerschaftswoche als Grenze genannt: Dann ist die tatsächliche Anzahl von Schwangerschaftswochen gemeint, also die Zeit, die seit der Befruchtung vergangen ist.
Beide Angaben beziehen sich letztendlich aber auf den gleichen Zeitpunkt und widersprechen sich nicht.
Kosten für eine Abtreibung
Wer die Kosten für eine Abtreibung tragen muss, hängt von den Voraussetzungen für den Schwangerschaftsabbruch ab. Liegt eine medizinische oder kriminologische Indikation vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Lässt eine Schwangere auf eigenen Wunsch abtreiben, muss sie die Kosten in Höhe von 300 bis 400 Euro selber tragen. Ist ihr das nicht möglich, kann sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse (auch wenn sie nicht dort versichert ist) einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Krankenkasse wird bei Anspruch auf Kostenerstattung die Gebühr auslegen und die Abrechnung mit dem zuständigen Bundesland regeln.
Schwangerschaftskonfliktberatung
In erster Linie soll die Schwangerschaftskonfliktberatung die Schwangere, aber auch potenzielle Väter dazu ermutigen, das Kind auf die Welt zu bringen und die Schwangerschaft nicht abzubrechen. Sie berät über Hilfsangebote und mögliche Alternativen zur Abtreibung. Die Berater sind aber professionell geschult und wissen, dass es nicht weiterhilft, denjenigen, der eine Abtreibung anstrebt (ob Schwangere oder werdender Vater), unter Druck zu setzen.
Und letzten Endes gilt: Das letzte Wort hat ausschließlich die Schwangere!
Unabhängig davon, wie die Schwangere sich entscheidet, steht ihr die Schwangerschaftskonfliktberatung weiterhin zur Seite. Entscheidet sie sich für den Schwangerschaftsabbruch, wird die Schwangere über mögliche Risiken und Folgen beraten und erhält nach der Beratung eine Beratungsbescheinigung. Außerdem steht die Schwangerschaftskonfliktberatung der Frau auch nach dem Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung, um über die Abtreibung zu sprechen und psychisch damit zurechtzukommen.
Fällt die Entscheidung gegen eine Abtreibung aus, unterstützt die Schwangerschaftskonfliktberatung die Schwangere weiterhin bei allen Fragen rund um die Familienplanung.
Nach der Schwangerschaftskonfliktberatung (bzw. nachdem der Beratungsschein ausgefüllt wurde) müssen mindestens drei Tage vergehen, bis der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden darf. Das ist so vorgeschrieben, damit sich das Beratungsgespräch bei der Schwangeren setzen kann und sie noch Zeit hat, ihre Entscheidung zu überdenken und sich wirklich sicher zu sein.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist in allen Fällen kostenlos – sowohl für Frauen als auch für Männer. Dies hängt auch nicht davon ab, ob die Schwangerschaft abgebrochen oder das Kind ausgetragen wird.
Beratungsbescheinigung
Die Beratungsbescheinigung ist Voraussetzung dafür, im Rahmen der 14-Wochen-Frist eine zwar rechtswidrige, dann aber straffreie Abtreibung vornehmen zu lassen. Frauen, die eine Abtreibung ohne rechtlichen oder medizinischen Hintergrund wünschen, müssen daher zwingend eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen. Dass sie dies getan haben, belegt der Beratungsschein.
Nicht jede Beratungsstelle stellt eine Beratungsbescheinigung aus. Bei einigen kirchlichen Beratungsangeboten kann das der Fall sein, da eine Abtreibung deren Prinzipien widerspricht. Hilfesuchende erhalten aber auch dort eine neutrale Beratung. Man sollte sich daher vor der Beratung informieren, ob man an gleicher Stelle auch die nötige Beratungsbescheinigung erhalten kann.
Beratungsstellen, die grundsätzlich Bescheinigungen ausstellen, dürfen keiner Schwangeren diese Bescheinigung nach einer Beratung verwehren. Es ist lediglich möglich, die Bescheinigung bis auf Weiteres zu verzögern, weil die Berater der Meinung sind, dass weitere Gespräche nötig sind, bevor die Schwangere in der Lage ist, sich zu entscheiden. Aber auch das ist nur dann möglich, wenn durch diese Verzögerung die 14-Wochen-Frist, die für Abtreibungen ohne medizinische Indikation gilt, nicht überschritten wird.
Beratungsstellen
Schwangerschaftskonfliktberatung ist nicht gleichzusetzen mit Schwangerschaftsberatung. In der Schwangerschaftskonfliktberatung sitzen professionell ausgebildete Beratungskräfte und die Beratungsstelle muss staatlich anerkannt sein – das kann beispielsweise auch eine Arztpraxis sein. Bei der beratenden Person darf es sich aber nicht um den Arzt handeln, der später möglicherweise die Abtreibung vornimmt.
Wer Beratungsstellen für eine Schwangerschaftskonfliktberatung sucht, wendet sich am besten an seine Krankenkasse und lässt sich dort Stellen in seiner Nähe nennen. Alternativ finden Sie Beratungsstellen bei folgende Einrichtungen:
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritas
- Deutsches Rotes Kreuz
- Diakonie
- Kommunen
- pro familia
Operativer Schwangerschaftsabbruch
Es gibt zwei operative Möglichkeiten, eine Schwangerschaft gezielt zu beenden: die Absaugung und die Ausschabung. Meist erfolgt ein operativer Schwangerschaftsabbruch unter Vollnarkose und in einem Krankenhaus, in dem die Frau stationär aufgenommen wird. Einige Kliniken bieten aber auch eine ambulante Abtreibung bei örtlicher Betäubung an. Nach einem operativen Schwangerschaftsabbruch überprüft der Arzt per Ultraschall, ob die Abtreibung erfolgreich war.
Absaugung
Für gewöhnlich erfolgt ein Schwangerschaftsabbruch mithilfe der Absaugung (Vakuumaspiration). Die Absaugung findet unter Narkose statt. Der Arzt saugt über ein schmales Röhrchen, das er durch die Vagina in die Gebärmutter einführt, die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und den Embryo ab.
Ausschabung
Eine Abtreibung ist auch per Ausschabung (auch Kürettage oder Abrasio genannt) möglich. Unter Narkose werden Gebärmutterschleimhaut, Fruchtblase und Embryo mit einem löffelartigen Instrument ausgeschabt. Eine Ausschabung wird aber seltener für eine Abtreibung eingesetzt, sondern dient eher dazu, nach einer Fehlgeburt verbliebenes Gewebe zu entfernen. So lassen sich Komplikationen vermeiden.
Abtreibungspille
Eine Alternative zum operativen Schwangerschaftsabbruch ist die sogenannte Abtreibungspille. Mithilfe des Wirkstoffs Mifepriston werden die Wehen medikamentös eingeleitet und so eine Fehlgeburt provoziert. Die Wirkung der Abtreibungspille setzt gewöhnlich nach zwei bis drei Tagen ein.
Die Abtreibungspille darf nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden. Eine Abtreibung per Abtreibungspille ist nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Schwangerschaftswochen zu berechnen:
- Nach der 40-Wochen-Rechnung beginnt eine Schwangerschaft am ersten Tag der letzten Periode – nach dieser Rechnung gilt die 9. SSW als Grenze für einen Schwangerschaftsabbruch mittels Abtreibungspille.
- Häufig wird aber die 7. Schwangerschaftswoche als Grenze genannt: Dann ist die tatsächliche Anzahl von Schwangerschaftswochen gemeint, also die Zeit, die seit der Befruchtung vergangen ist.
Beide Angaben beziehen sich letztendlich aber auf den gleichen Zeitpunkt und widersprechen sich nicht.
Männer und Abtreibung
Abtreibung ist auch für Männer ein Thema, auch wenn die Entscheidung letzten Endes bei der Schwangeren liegt. Gerade deshalb aber fühlen sich viele Männer hilflos, oft auch wütend und ohnmächtig, wenn sie eine andere Einstellung zu der Schwangerschaft haben als die Frau und deren Entscheidung abwarten müssen. Auch Männer finden darum Hilfe in der Schwangerschaftskonfliktberatung – ob alleine oder gemeinsam mit der Schwangeren. Auch nach einer Abtreibung steht Männern die Beratung weiterhin zur Verfügung.
Wenn ein Mann Vater werden möchte, die Frau aber eine Abtreibung in Betracht zieht, ist es wichtig, miteinander zu kommunizieren. Vorwürfe sollten da keinen Platz haben, stattdessen sollte man Raum für Lösungen lassen. Kann man die Gründe klären, warum die Schwangere eine Abtreibung möchte, ist es möglich, gemeinsam nach potenziellen Alternativen zu suchen. Vielen Paaren hilft es, gemeinsam die Schwangerschaftskonfliktberatung aufzusuchen.
Möchte der Mann eine Abtreibung, die Frau aber nicht, sollte er sich klarmachen, dass es nicht weiterhilft, die Schwangere unter Druck zu setzen. Jetzt ist es wichtig, die Gründe zu hinterfragen, die gegen eine Vaterschaft sprechen. Auch hierbei unterstützt die Schwangerschaftskonfliktberatung. Alternativ kann man sich mit anderen Männern (sowohl Männern, die sich bewusst für die Vaterschaft entschieden haben, als auch Männern, die eine Abtreibung erlebt haben) auseinandersetzen.
Nach der Abtreibung
Nach der Abtreibung ist es sinnvoll, sich weiter Hilfe und Unterstützung in einer Beratungsstelle zu suchen.
Ob auf eigenen Wunsch oder aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation: Eine Abtreibung ist für die meisten Frauen nicht ohne Weiteres zu bewältigen und erfordert häufig eine gewisse Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten.
Körperlich ist eine Abtreibung für gewöhnlich wenig belastend und selten kommt es zu Komplikationen. Die Frau kann nach einer Abtreibung gleich wieder schwanger werden – ob das sinnvoll ist und welche die beste Verhütungsmethode für die erste Zeit ist, sollte sie individuell mit ihrem behandelnden Arzt besprechen.