Masern-Impfung: Ablauf, Nutzen und Impfpflicht
Die zweimalige Masern-Impfung ist ein wichtiger Schutz vor Masern. Wie sie abläuft, wie die Impfung gegen Masern bei Erwachsenen eingesetzt wird, was es mit der Impfpflicht auf sich hat und ob man Masern trotz Impfung bekommen kann, erfahren Sie hier.
Masern trotz Impfung?
Manche Menschen erkranken trotz Impfung an den Masern. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Masern-Impfung nicht vollständig war und die Person nur eine statt der empfohlenen zwei Impfungen bekommen hat. Auch kann es sein, dass der Impfstoff falsch gelagert wurde.
Aber auch, wenn beide Masern-Impfungen korrekt durchgeführt wurden, ist eine Erkrankung möglich: Es gibt keine Impfung, die einen hundertprozentigen Schutz bietet.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts sind 98 bis 99 von 100 geimpften Personen gegen das Masernvirus immun. Das bedeutet im Umkehrschluss: Zwischen 1 und 2 von 100 Personen erkranken trotz Impfung an Masern. Die Erkrankung verläuft dann jedoch meist mild. Außerdem sind die Personen nicht hochgradig ansteckend und übertragen die Masern nur sehr selten.
Maser: Pflicht zur Impfung
Noch in den 1990er Jahren erkrankten in Deutschland rund 50.000 Personen pro Jahr an Masern. Dank der Masern-Impfung ist diese Zahl mittlerweile deutlich zurückgegangen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte das Ziel, die Masern bis zum Jahr 2020 auszurotten. Um dieses Ziel zu erreichen, hätten 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein müssen. Diese Zahl konnte in Deutschland bislang nicht erreicht werden. Durch die Einführung der Impfpflicht soll sich das ändern.
Masern-Impfung in Deutschland Pflicht
Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetzt in Kraft getreten. Seitdem ist die vollständige Masern-Impfung in Deutschland verpflichtend für
- Kinder (und auch Erwachsene) ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden (z. B. in Schulen, Kitas, Behinderteneinrichtungen) sowie
- Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder im medizinischen Bereich arbeiten.
Das bedeutet zum Beispiel: Jedes Kind, das zukünftig eine Kita oder Schule besucht, muss geimpft sein. Eltern müssen nachweisen können, dass ihr Kind geimpft ist, zum Beispiel anhand des Impfausweises.
Ungeimpfte Personen, die die Masern bereits hatten, besitzen in der Regel Immunität und können das Virus nicht verbreiten. Sie müssen sich dies jedoch ärztlich bescheinigen lassen. Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Masernimpfung: Wie läuft sie ab?
Die Masernimpfung zählt zu den Standardimpfungen.
- Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen.
- Die empfohlene Zweitimpfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten durchgeführt werden. Erst nach der zweiten Impfung kann man von einem sehr sicheren Impfschutz ausgehen.
Wenn ein Kind bereits vor dem 11. Lebensmonat eine Gemeinschaftseinrichtung wie eine Kindertagesstätte besuchen wird, kann die Impfung gegebenenfalls vorgezogen werden. Dann ist eine Impfung schon ab 9 Monaten möglich.
Die Masernimpfung wird normalerweise im Rahmen einer Kombinationsimpfung gegen
- Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) sowie
- bei der zweiten Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV-Impfung) durchgeführt.
Masern: Impfung für Erwachsene
Unabhängig von der neu eingeführten Impfpflicht empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) bestimmten erwachsenen Personen, sich gegen Masern impfen zu lassen.
Eine einmalige Masernimpfung wird Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren sind und
- bisher keine Impfung erhalten haben.
- deren Impfstatus unklar ist.
- in ihrer Kindheit nur eine Impfung erhalten haben.
Die meisten vor 1970 geborenen Erwachsenen haben Untersuchungen zufolge bereits Masern gehabt. Im Zweifel gilt aber auch bei dieser Altersgruppe, sich impfen zu lassen – vor allem, wenn unklar ist, ob man als Kind die Masern hatte.
Welche Nebenwirkungen können bei der Masern-Impfung auftreten?
In Deutschland ist die Masern-Impfung nur als Kombinationsimpfstoff mit Röteln und Mumps erhältlich. Bei dem darin enthaltenen Impfstoff gegen Masern handelt es sich um einen Lebendimpfstoff, bei dem abgeschwächte Virusstämme verabreicht werden.
Leichte Impfreaktionen auf den Masern-Impfstoff treten häufig auf. Dazu gehören:
- Rötung und Schwellung der Einstichstelle
- Fieber
- Hautausschlag: Die sogenannten Impfmasern treten bei etwa 5 Prozent der geimpften Menschen in der zweiten Woche nach der Impfung auf. Der Ausschlag hält ein bis drei Tage an und ist nicht ansteckend.
- Gelenkschmerzen
Früher kursierten die Vermutungen, dass die Masern-Impfung Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Autismus auslösen kann, was in Studien eindeutig widerlegt wurde.
Schwere Nebenwirkungen der Masern-Impfung sind sehr selten. Hierzu gehören:
- Thrombozytopenie
- idiopathische thrombozytopenische Purpura
- Fieberkrämpfe
Wann darf keine Masern-Impfung durchgeführt werden?
Die Masern-Impfung sollte nicht erfolgen:
- während der Schwangerschaft
- bei akutem Fieber (> 38,5° C)
- bei Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffs
Bei Personen mit Immunschwäche sollte ärztlich besprochen werden, ob geimpft werden kann.