Afrikanische Schweinepest
Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende Tierseuche. Inzwischen hat sie auch Deutschland erreicht. Was bedeutet das für den Menschen? Die acht wichtigsten Fragen und Antworten.
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.
Afrikanische Schweinepest: Wie gefährlich ist sie für uns?
1. Wer kann sich anstecken?
Die wichtigste Info vorab: Der Mensch kann sich nicht mit der afrikanischen Schweinepest anstecken. Das heißt: Aus gesundheitlicher Sicht ist es für den Menschen völlig unbedenklich, direkten Kontakt mit einem infizierten Schwein zu haben oder Schweinefleisch zu essen, das von einem erkrankten Tier stammt.
Die afrikanische Schweinepest befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine. Sie betrifft männliche und weibliche Tiere gleichermaßen und kann in jedem Alter auftreten.
2. Wo kommt die afrikanische Schweinepest vor?
Wie der Name schon sagt, ist die Tierseuche hauptsächlich in Afrika verbreitet – genauer: in Ländern südlich der Sahara. Vermutlich wurde die afrikanische Schweinepest aus Afrika nach Georgien eingeschleppt und gelangte von dort zunächst in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation. In der Russischen Föderation kommen seither immer wieder Fälle bei Haus- und Wildschweinen vor.
Inzwischen hat sich die afrikanische Schweinepest auch in Europa ausgebreitet. Betroffen sind vor allem osteuropäische Regionen. Im Jahr 2019 traten die meisten Fälle in Rumänien, Polen und Ungarn auf. Daneben meldeten auch folgende Länder Ausbrüche der Erkrankung:
- Belgien
- Bulgarien
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Serbien
- Slowakei
Am 10.9.2020 wurde der erste Fall von afrikanischer Schweinepest in Deutschland offiziell bestätigt: Ein Wildschwein, das man in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze tot aufgefunden hat, war nachweislich damit infiziert.
Video: Afrikanische Schweinepest in Deutschland – Gefahr für den Menschen?
3. Wie verbreitet sich die afrikanische Schweinepest?
Die afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung. In ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in Afrika übertragen Lederzecken die ursächlichen Viren. In Mitteleuropa spielen jedoch Zecken bei der Übertragung keine Rolle. Hier verbreitet sich die Tierseuche
- direkt von Schwein zu Schwein (über Körperflüssigkeiten, v. a. Blut) oder
- indirekt über verseuchtes Futter (wie Küchen- und Schlachtabfälle) oder verseuchte Gegenstände (wie Fahrzeuge, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung, Jagdausrüstung).
Der Mensch kann die afrikanische Schweinepest also weiterverbreiten.
4. Wie macht sich die Erkrankung bei Schweinen bemerkbar?
Infizierte Schweine entwickeln sehr schwere Allgemeinsymptome, wie:
- Fieber
- Schwäche
- Fressunlust
- Bewegungsstörungen
- Atemprobleme
Daneben kann die afrikanische Schweinepest zu Durchfall und erhöhter Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) führen. Manche erkrankten Tiere zeigen auch ein verändertes Verhalten (wie verringerte Fluchtbereitschaft, Bewegungsunlust, Desorientiertheit).
Gegenmaßnahmen
5. Wie kann man die Erkrankung behandeln?
Gar nicht: Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die afrikanische Schweinepest. Die erkrankten Schweine sterben in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen.
6. Wie kann man vorbeugen?
Einen Impfstoff gegen die afrikanische Schweinepest gibt es zurzeit noch nicht. Die wichtigste Maßnahme, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, besteht in Hygiene.
Wirksame Maßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest sind zum Beispiel:
- Schweinebestände abschirmen (v. a. Betrieb einzäunen, gelagertes Futter und Einstreu vor Wildschweinen schützen)
- keine Küchenabfälle oder Essensreste an Schweine (auch Wildschweine) verfüttern
- Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung betreten
- Tiere nur aus möglichst wenigen, bekannten und gesunden Beständen zukaufen
- Tiertransporte auf ein Minimum beschränken
- Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und anschließend desinfizieren
- Ställe vor jeder Neubelegung reinigen und anschließend desinfizieren
- Schädlinge ordnungsgemäß bekämpfen und Erfolg kontrollieren
Die afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig. Entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem ist vor allem die Mitarbeit der Schweinehalter.
7. Wie geht man in Deutschland gegen die Ausbreitung vor?
Wie gegen die afrikanische Schweinepest in Deutschland vorzugehen ist, gibt die Schweinepest-Verordnung vor. Danach sind bei einem Ausbruch unter Hausschweinen folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- alle Schweine der betroffenen Bestände töten und unschädlich beseitigen
- großflächige Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete einrichten, in denen es verboten ist, Tiere und deren Erzeugnisse in und aus den Betrieben zu bringen
- Haus- und Wildschweine in diesen Zonen intensiv untersuchen
- umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des ursächlichen Virus durchführen
Gegen die afrikanische Schweinepest in Deutschland bei Wildschweinen kommen folgende Maßnahmen zur Anwendung:
- sog. gefährdeten Bezirk festlegen, in den und aus dem das Verbringen von Hausschweinen grundsätzlich verboten ist
- bei Bedarf Wildschweine verstärkt bejagen
- erlegte und verendet aufgefundene Wildschweine in jedem Fall untersuchen
- weitere seuchenhygienische Maßnahmen ergreifen (z. B. entnommene Eingeweide zentral sammeln, bei Bedarf auch erlegte Wildschweine zentral ausweiden)
8. Was kann jeder tun, um die Ausbreitung zu verhindern?
Wenn Sie Schweine halten und bei einem Tier mögliche Anzeichen für die afrikanische Schweinepest bemerken, sollten Sie unbedingt das zuständige Veterinäramt informieren.
Wenn Sie beispielsweise beim Waldspaziergang ein verendetes Wildschwein finden, melden Sie den Fund (z. B. der zuständigen Jagdbehörde).
Ob als Schweinezüchter oder beim Spaziergang am Wildgehege: Füttern Sie Schweine niemals mit Küchen- und Speiseabfällen. (Die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Haus- und Wildschweine ist übrigens schon seit Jahrzehnten verboten – das gilt für Abfälle aus dem eigenen Haushalt ebenso wie für Abfälle aus gewerblichen Betrieben.)
Virushaltiges Fleisch kann für Haus- und Wildschweine über lange Zeit ansteckend sein. Das gilt nicht nur für frisches Fleisch, sondern auch für gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch und für Wurstwaren. Verzichten Sie also lieber darauf, solche Erzeugnisse auf Reisen über Ländergrenzen hinweg mitzunehmen. (Um ein Einschleppen von Tierseuchen zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern untersagt.)
Unter ungünstigen Bedingungen reichen schon unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Proviant (z. B. ein Wurstbrot) aus, um die afrikanische Schweinepest einzuschleppen. Darum sollten Sie in jedem Fall darauf achten, Essenreste ordnungsgemäß zu entsorgen (also so, dass kein Wildschwein daran gelangen kann).
Auch über verseuchte Gegenstände (z. B. Werkzeuge, Schuhe, Kleidung) oder Fahrzeuge können Sie die Tierseuche weiterverbreiten. Deshalb sollten Sie sich auf Reisen oder bei Transportfahrten vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienevorschriften beachten.