Ein Baby kaut auf einem Stromkabel.
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Kindersicherheit zu Hause und unterwegs

Von: Onmeda-Redaktion
Letzte Aktualisierung: 10.01.2022

Spätestens wenn Ihr Kind stehen beziehungsweise laufen kann, gilt es, die Wohnung einem aktuellen Sicherheits-Check zu unterziehen. Zwar können auch Krabbelkinder schon ganz schön beweglich – mit dem Laufen aber erweitert sich der kindliche Aktionsradius schlagartig und damit das Gefahrenpotenzial zuhause und unterwegs, weshalb einiges kindersicher gemacht werden sollte.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Sicherheit in Verkehr und Haushalt

Zu bedenken ist zum einen, dass Kinder in der Aufrechten nun an höher gelegene Gegenstände heranreichen, die im Haushalt auf Tischen, Kommoden und anderen Möbeln liegen. Zum anderen müssen sie noch eine ganze Weile damit leben, dass der Schwerpunkt ihres Körpers anders als bei Erwachsenen sehr weit oben liegt und sie deshalb schnell vornüberkippen.

Aber auch unterwegs ist alles Mögliche in punkto Kindersicherheit zu beachten. Nicht zuletzt stellt sich schon früh die Frage, welcher der richtige Kindersitz ist und wann man mit der Verkehrserziehung anfangen sollte.

Kindersicher im Haushalt

Einen Haushalt kindersicher zu machen, bedeutet zum Beispiel:

  • Der Küchenherd ist verbotene Zone. Topfgriffe und Pfannenstiele sollten niemals vorne überstehen, sodass Ihr Kind sie ergreifen könnte.
  • Wenn nicht bereits geschehen, sollten Treppenabsätze spätestens jetzt durch Absperrgitter gesichert werden. Lauflernkinder stürzen leichter vornüber als Krabbelkinder hinunterpurzeln.
  • Benutzen Sie möglichst keine Tischdecke, die von Ihrem Kind leicht mit allem, das auf dem Tisch steht, heruntergerissen werden kann.
  • Lassen Sie niemalsein heißes Getränk unbeaufsichtigt herumstehen.
  • Fenster und Balkontüren sollten nun abschließbare Griffe oder Sicherheitsscharniere erhalten.
  • Steckdosen sollten mit speziellen Kindesicherungen verschlossen sein.
  • Sichern Sie im Garten nicht nur Teiche, Tümpel und andere Gewässer. Auch und gerade Regentonnen können für Lauflernkinder zu einer tödlichen Falle werden.

Hochstuhl

Kinder entwickeln mit der Zeit ein brennendes Interesse daran, was sich oben bei den Erwachsenen abspielt, zum Beispiel auf dem Küchen- oder Esstisch. Vom eigenen Hochstuhl sieht die Welt gleich anders aus. Sobald Ihr Kind selbstständig aufrecht sitzen kann, spricht nichts dagegen, ihm einen Hochstuhl zu besorgen.

Hochstühle gibt es in sehr unterschiedlichen Ausführungen. Beim Kauf empfiehlt es sich, zuerst auf die Sicherheit des Stuhls zu achten und auch die praktische Handhabung zu berücksichtigen. Gute Hochstühle sind zwar nicht billig, aber dafür halten sie lange. Auf mitwachsenden Stühlen sitzen Kinder häufig viele Jahre lang.

  • Testen Sie im Geschäft, wie stabil der Stuhl steht. Er sollte sich in keiner Richtung leicht kippen lassen.
  • Ein Fußbrett ist unbedingt empfehlenswert. Wenn die Kinderbeine baumeln müssen, werden sie an den Oberschenkeln abgedrückt.
  • Bei einem guten Hochstuhl lässt sich die Sitzfläche in der Höhe sowie nach vorn und nach hinten verstellen. Das gilt auch für das Fußbrett.
  • Sitz- und Rückenlehnenbezüge sollten wegen der Schweißbildung nicht aus Kunstfasern bestehen und sich leicht reinigen lassen.

Sogenannte Reisestühle werden am Tisch festgeschraubt und erlauben es Ihrem Kind, auch unterwegs mit Ihnen am Tisch zu sitzen. Da das Fußbrett fehlt, sollte der Reisestuhl nicht die ständige Sitzgelegenheit Ihres Kindes sein.

Kinderzimmer

Schon wenige Maßnahmen reichen aus, ein Kinderzimmer so weit sicher zu machen, dass Kinder gefahrlos darin spielen, toben und schlafen können. Beim Kauf von Spielzeug, Kindermöbeln und anderen Einrichtungsgegenständen helfen beispielsweise Prüfsiegel, die richtige Wahl zu treffen.

  • Das TÜV- und GS-Siegel garantiert prinzipielle Funktionssicherheit.
  • Das CE-Zeichen bedeutet, dass ein Produkt europäische Qualitätsnormen einhält.
  • Das RAL-Gütezeichen beurteilt die Gesamtqualität eines Produkts. Gegenstände mit dem Vermerk „giftfreie Lacke nach DIN 53160“ können schadlos in den Mund genommen werden.
  • Diverse VDE-Zeichen bescheinigen Elektrogeräten, Lampen und Kabel, allgemeine Sicherheitsstandards einzuhalten.

Für den Fußboden empfehlen sich sorgfältig versiegelte Holz- oder Korkböden, niederflorige Teppichböden oder Teppichfliesen, die nicht verklebt werden sollten, um verschmutzte Fließen bequem austauschen zu können. Eltern allergiebelasteter Kinder können beim Kauf eines Teppichbodens auf das GuT-Zeichen der „Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden“ achten.

Gibt es Elektrogeräte im Kinderzimmer, ist es ratsam, ihre Sicherheit regelmäßig zu überprüfen. Defekte Geräte können Stromschläge verursachen. Steckdosen sollten mit Kindersicherungen versperrt, Kabel immer unter Putz verlegt werden.

Vorsicht Deckenfluter! Sie gehören nicht ins Kinderzimmer, da die Kleinen auf die Idee kommen könnten, Tücher darüber zu legen. Es besteht Brandgefahr.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass Strom gefährlich sein kann, und erklären Sie ihm, was es bei der Bedienung der Geräte beachten sollte.

Sicherheit für Kinder unterwegs

Kindersitz

Alles was sich auf zwei Beinen bewegt, kleiner als 1,50 Meter und jünger als zwölf Jahre alt ist, muss im Auto besonders gesichert werden. Die Straßenverkehrsordnung, die in diesem Punkt für alle EU-Länder gilt, sieht deshalb spezielle Rückhaltevorrichtungen für kleine Leute vor.

Mit anderen Worten: Im Auto gehören Kinder immer in einen dem Alter, dem Gewicht und der Größe angemessenen Kindersitz – und zwar stets auf der Rückbank. Kinder ab 12 Jahren beziehungsweise jüngere Kinder, die aber schon über 1,50 Meter groß sind, müssen nicht mehr gesondert gesichert werden.

Mehr als die Hälfte aller im Straßenverkehr tödlich verunglückenden Kinder sitzen im Auto, oft nicht im Kindersitz oder falsch angeschnallt. Da fehlerhaft gesicherte Kinder bei einem Unfall ungeheure Fliehkräfte entwickeln, raten Experten beim Kauf eines Kindersitzes, folgende Empfehlungen zu beherzigen:

  • Achten Sie darauf, ob der von Ihnen ins Auge gefasste Kindersitz von unabhängigen Testern geprüft wurde und wie er dabei abgeschnitten hat.
  • Der Kindersitz sollte mindestens das ECE-Zeichen mit Prüfnummer aufweisen.
  • Probieren Sie vor dem Kauf aus, ob sich der Kindersitz in Ihren Wagen leicht ein- und ausbauen lässt. Er darf nach der Montage nicht wackeln (etwa weil die Gurte zu lang sind).
  • Die Gurte müssen straff am Körper des Kindes sitzen, sodass höchstens eine flache Hand zwischen Gurt und Kind passt.
  • Der Kindersitz sollte über einen seitlichen Aufprallschutz (auch für den Kopf) verfügen.

Im Allgemeinen ist es ratsam, einen Kindersitz mit atmungsaktiven Bezügen zu wählen, damit Ihr Kind nicht unnötig schwitzt.

Verkehrserziehung

In Deutschland sind jedes Jahr etwa 12.000 Kinder in sogenannte Fußgängerunfälle verwickelt. Mehr als 15.000 verunglücken mit dem Fahrrad. In etwa der Hälfte der Fälle verursachen die Kinder das Unglück selbst. Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten reichen oft nicht aus, um sich im Straßenverkehr genügend sicher bewegen zu können.

Die Konsequenz daraus lautet jedoch nicht, den Aufenthalt der Kinder im Freien möglichst bewegungsarm zu gestalten. Im Gegenteil: Untersuchungen in Kindergärten zeigen, dass vermehrte Bewegungsangebote die motorischen Kompetenzen der Kinder erweitern und dadurch auch die Unfallzahlen sinken. Auch brauchen Kinder nicht vom Straßenverkehr ferngehalten werden. Besser ist es, ihnen eine kindgerechte Verkehrserziehung zukommen zu lassen.

Verkehrsregeln für Radfahrer

Da Kinder bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen, gelten folgende Regeln auch für kleine Radfahrer:

  • Kinder gehen / fahren immer auf der Kinderseite des Gehwegs. Das bedeutet: Immer an der Wand lang.
  • Die Regel „Erst rechts, dann links, und noch einmal rechts schauen“ überfordert die Möglichkeiten von Kindern im Vorschulalter. Kinder sollten Straßen deshalb bis zu einem Alter von mindestens vier Jahren nur an der Hand eines Erwachsenen überqueren bzw. dabei neben ihm fahren.
  • An jeder Bordsteinkante gilt kategorisch: Stop und auf den Erwachsenen warten!
  • Üben Sie früh mit Ihrem Kind ein, an Fußgängerampeln stehen zu bleiben bzw. anzuhalten. Erklären Sie ihm die Bedeutung der Farben und bitten Sie es, Ihnen Bescheid zu geben, wann die Ampel auf Grün springt. Kleine Kinder lieben dieses Bestimmerspiel.
  • Überqueren größere Kinder und andere Erwachsene eine Straße bei Rot, können Sie Ihrem Kind ruhig erklären, dass jene sich dumm verhalten, weil sie sich in große Gefahr bringen. Kein Kind möchte dumm sein.

Aufsichtspflicht

Auch wenn Eltern natürlicherweise alles daran gelegen ist, dass ihrem Nachwuchs nichts geschieht, hat ihnen der Gesetzgeber eine offizielle Aufsichtspflicht auferlegt (§ 832 BGB). Die Bestimmungen regeln dabei nicht nur, dass Eltern ihre Kinder vor Gefahren schützen müssen. Sie haben auch Sorge dafür zu tragen, dass Dritte vor Schaden bewahrt werden, die ihre Kleinen verursachen könnten.

Nun gibt es keinen festgeschriebenen Handlungskatalog, nach dem Kinder jedweden Alters zu beaufsichtigen sind. Bis zum vierten Lebensjahr ihres Kindes müssen Eltern noch jederzeit eingreifen können, um Schaden vom Kind und von anderen abwenden zu können. Das heißt, bis dahin dürfen Kinder weder in der Wohnung noch draußen im Hof oder auf der Straße allein gelassen werden. Später richtet sich das Maß der Aufsichtspflicht zunehmend nach den individuellen Fähigkeiten der älter und selbstständiger werdenden Kinder.

Von dem Moment an, da Ihr Kind von anderen Menschen beaufsichtigt wird, sei es im Kindergarten, von der Nachbarin, den Großeltern oder dem Babysitter, geht die Aufsichtspflicht automatisch an diese über. Haftbar gemacht werden die Erwachsenen jedoch nur dann, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie ihre Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt haben.