Selbstbefriedigung (Onanie, Masturbation)
Unter Selbstbefriedigung (Onanie, Masturbation) versteht man alle Sexualpraktiken, bei der man die eigenen erogenen Zonen beziehungsweise Sexualorgane gezielt sexuell stimuliert. Selbstbefriedigung ist eine normale Spielart der menschlichen Sexualität, die auch von sexuell sehr zufriedenen und ausgefüllten Menschen praktiziert wird. Auch im Tierreich wird Selbstbefriedigung häufig beobachtet.
Allgemeines
Selbstbefriedigung kommt in allen Altersgruppen vor: Bei Jugendlichen in der Pubertät dient die Onanie sehr häufig der ersten eigenen sexuellen Erfahrung. Aber auch viele ältere Menschen befriedigen sich selbst. Für Männer ist das Thema Masturbation in der Regel selbstverständlicher, jedoch nimmt der Anteil der Frauen, die sich selbst befriedigen, zu.
Mittlerweile gibt es eine große Auswahl an Geräten, die der Erfüllung von Lust bei der Selbstbefriedigung dienen. So gibt es für Frauen zum Beispiel Dildos, künstliche Penisse oder Vibratoren. Für Männer werden beispielsweise aufblasbare Puppen, oft aus Gummi oder Kunststoff, angeboten. Manchmal wird Selbstbefriedigung auch als Spielart innerhalb der partnerschaftlichen Sexualität ausgelebt. Bei Erwachsenen ist sie in der Regel von sexuellen Fantasien begleitet.
Auch in einer Partnerschaft muss Selbstbefriedigung kein Tabu sein. Viele Frauen können nur dann einen Orgasmus erleben, wenn sie onanieren. Zudem kann die Selbstbefriedigung auch als Spielart zur gemeinsamen Partnerschaft dazugehören.
Historisches
Der Begriff Onanie geht auf die biblische Gestalt des Onan zurück. Als dessen ältester Bruder starb, musste Onan, der damaligen Sitte entsprechend, mit der Witwe seines Bruders schlafen, um mit ihr Kinder zu zeugen. Um dieses Gesetz zu umgehen, betrieb er einen Coitus interruptus und ließ seinen Samen auf die Erde fallen. Insofern hat er keine Selbstbefriedigung im eigentlichen Sinne betrieben.
Vor allem im 18. und 19. Jahrhundert sowie in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts galt die Selbstbefriedigung als krankhaft. Oft kämpfte man – auch aus religiösen Gründen – geradezu fanatisch gegen die Selbstbefriedigung an. Beispielsweise fixierte man die Hände der Jugendlichen nachts oberhalb der Bettdecke. Zudem befanden sich viele Menschen in dem Irrglauben, dass Onanie zu Erkrankungen wie Rückgratverkrümmungen, Blindheit oder geistiger Zurückbildung führen könne.
Auch Sigmund Freud befasste sich intensiv mit der Selbstbefriedigung und behauptete, dass sie in der Jugend vollkommen natürlich und für kleine Kinder sogar absolut förderlich sei, um die eigene Sexualität zu entdecken.
Medizinisches
Die Selbstbefriedigung (Onanie, Masturbation) hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Gesundheit – weder in psychischer noch in körperlicher Hinsicht. Die Behauptungen, dass Onanie Impotenz, Blindheit, geistige Rückbildung, Rückgratverkrümmungen, Tuberkulose oder Ähnliches hervorrufen kann, sind mittlerweile widerlegt. Gerade Frauen haben oft das Gefühl, etwas Verbotenes zu tun, wenn sie sich selbst befriedigen. Jedoch bietet Onanie gerade Teenagern eine gute Möglichkeit, sich und ihren Körper besser kennenzulernen.
Stattdessen haben beispielsweise australische Wissenschaftler 2003 herausgefunden, dass das Risiko für Prostatakrebs bei Männern geringer ist, wenn sie sich selbst befriedigen.
Rechtliche Aspekte
Wer Selbstbefriedigung (Onanie, Masturbation) öffentlich praktiziert, kann nach § 183a des Strafgesetzbuchs als Erregung des öffentlichen Ärgernisses betraft werden. Zudem ist Selbstbefriedigung vor Kindern nach § 176 StGB im Sinne des sexuellen Missbrauchs strafbar. Auch eine aktive Hilfestellung bei psychisch kranken, geistig behinderten oder bewusstlosen Menschen wird nach § 197 StGB geahndet.
StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Wird sie vor Kindern vollzogen, ist der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Absatz 4 StGB erfüllt und wird mit erheblicher Strafe bedroht.
StGB § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern:
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
- sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
- ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
- auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
- auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.