Psychotherapie: Therapieformen, Ablauf und Kosten
Bei seelischen Problemen kann eine Psychotherapie helfen. Sich professionelle Unterstützung zu holen, kostet viele Betroffene jedoch Überwindung. Hier erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um Zugang zur Therapie zu erhalten, wer die Kosten trägt und für wen sich welches Verfahren eignet.
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Psychotherapie
Nein. Ist zusätzlich zur Psychotherapie eine medikamentöse Behandlung notwendig, wird die erkrankte Person an eine psychiatrische Praxis verwiesen.
Eine Couch kommt vor allem bei der Psychoanalyse zum Einsatz – mit dem Ziel, dass sich die ratsuchende Person besser auf ihre Gedanken und Gefühle konzentrieren kann. Es gibt jedoch weitere Psychotherapieverfahren, die in der Regel im Sitzen stattfinden.
Das kann stark variieren und hängt unter anderem vom Grund der Behandlung und der Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in ab. Allgemein sind erste positive Veränderungen oft nach sechs bis 12 Therapieeinheiten zu beobachten, was etwa einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten entspricht.
Psychotherapie: Was ist das?
Eine psychische Erkrankung wie eine Depression, Angststörung oder Sucht lässt sich ebenso wenig mit tröstenden Worten heilen wie körperliche Beschwerden. Ist die Seele in Not, hilft meist nur eine psychotherapeutische Behandlung.
Eine Psychotherapie zu beginnen, kostet viele Betroffene allerdings Überwindung. Auch die Suche nach einer geeigneten Praxis kann Schwierigkeiten bereiten. Zudem kommen verschiedene Therapieverfahren infrage. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die sogenannten Richtlinienverfahren. Das sind Verfahren, die sich in wissenschaftlichen Untersuchungen als hilfreich erwiesen haben und die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) daher als wirksam anerkannt hat. Aktuell sind das:
- Verhaltenstherapie
- analytische Psychotherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- systemische Therapie
Diese Verfahren dürfen nur von Psychotherapeut*innen angeboten werden. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland gesetzlich geschützt – So dürfen sich nur jene Personen nennen, die ein Psychologie- oder Medizinstudium abgeschlossen und anschließend eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben.
Langzeit- und Kurzzeittherapie
In den meisten Fällen machen Erkrankte eine Kurzzeittherapie. Diese umfasst höchstens 25 Therapieeinheiten à 50 Minuten. Bei Bedarf kann im Anschluss ein Antrag auf eine Langzeittherapie erfolgen, die bis zu 60 Sitzungen umfasst.
Benötige ich eine Psychotherapie?
Psychische Erkrankungen sind in Deutschland deutlich weiter verbreitet, als häufig angenommen. An Depressionen sind beispielsweise mehr Menschen erkrankt als an Krebs oder Diabetes.
Ob ein Mensch psychologische Hilfe benötigt, hängt unter anderem davon ab,
- wie lange das Problem schon besteht,
- ob und inwiefern es wichtige Lebensbereiche (Schlaf, Essverhalten, Beziehungen) beeinträchtigt und
- ob die betroffene Person aus eigener Kraft etwas dagegen tun kann oder nicht.
Das erste Treffen zwischen Therapeut*in und der ratsuchenden Person dient dazu, herauszufinden, ob eine Psychotherapie angezeigt ist und welches Verfahren sich eignen könnte. Hierzu berufen sich Fachleute auf Kriterien aus dem Diagnosesystem ICD-10 (Abkürzung für International Classification of Diseases), in dem alle bekannten körperlichen und psychischen Krankheiten mit Symptomen aufgelistet sind.
Hilfe finden: Schritt für Schritt in die Psychotherapie
Der Weg zur Psychotherapie kann für Ratsuchende zunächst kompliziert klingen und in ohnehin schon schwierigen Lebenslagen zu Überforderung führen. Wer den Prozess erst einmal gestartet hat, wird sehen: Die Hürden sind niedriger als gedacht. Wer sich der Therapiesuche allein nicht gewachsen fühlt, sollte eine nahestehende Person um Unterstützung bitten. Folgende Schritte sind relevant:
Psychotherapiesuche: Geeignete Psychotherapiepraxis finden
Viele Menschen nutzen das Internet, um eine Psychotherapie in ihrer näheren Umgebung zu finden. Das kann allerdings recht aufwändig und umständlich werden:
- Erstens lässt sich nicht auf Anhieb erkennen, welche der aufgelisteten Praxen auch tatsächlich freie Therapieplätze anbieten.
- Zweitens tauchen in den Suchergebnissen oft auch Heilpraktiker*innen und Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung auf, deren Kosten nicht erstattet werden.
Einfacher ist oft ein Anruf bei den sogenannten Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese haben Listen, in denen alle (zugelassenen) Psychotherapeut*innen mit freien Terminen aufgeführt sind. Psychotherapeutische Praxen sind mindestens drei Stunden pro Woche telefonisch erreichbar.
Ersttermin in der psychotherapeutischen Sprechstunde
Der erste Termin ist noch nicht der Beginn der Therapie, sondern eine Art Vorgespräch: Der*die Therapeut*in macht sich ein erstes Bild von den Beschwerden der ratsuchenden Person, um herauszufinden, ob diese tatsächlich psychotherapeutische Hilfe benötigt.
Nicht immer lässt sich diese Entscheidung bereits nach einem einzigen Gespräch treffen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, weitere Sprechstunden zu vereinbaren. Insgesamt übernehmen gesetzliche Krankenkassen sechs 25-minütige oder drei 50-minütige Sprechstunden.
Gelangt die Fachkraft zu der Ansicht, dass eine Psychotherapie benötigt wird, kann der*die Patient*in entscheiden, ob die Behandlung bei dieser oder woanders stattfinden soll. Diese Entscheidung muss nicht sofort getroffen werden – zunächst kann man den*die Therapeut*in in zwei bis vier Probesitzungen kennenlernen.
Wartezeiten und Akutbehandlung
Die meisten Ratsuchenden erhalten nach dem ersten Gespräch nicht sofort einen Therapieplatz. In Deutschland beträgt die Wartezeit auf den Beginn einer Langzeittherapie durchschnittlich rund 20 Wochen. Zwischen der psychotherapeutischen Sprechstunde und den Probesitzungen vergehen also oft Monate.
Befindet sich die betroffene Person in einer akuten Krise und besteht die Gefahr, dass sich die Krankheit stark verschlimmert oder chronisch wird, kann eine Akutbehandlung beantragt werden. Diese umfasst nur 12 bis 24 Therapieeinheiten und kann eher beginnen als die reguläre Psychotherapie, denn:
- Die Probesitzungen entfallen.
- Die Behandlung muss nicht zuerst bei der Krankenkasse beantragt werden.
Wenn der*die Therapeut*in der erkrankten Person kurzfristig keine Termine anbieten kann, helfen die Terminservicestellen bei der Suche nach einem verfügbaren Therapeut*innen.
Probatorische Sitzungen
Die Probesitzungen (probatorischen Sitzungen) bilden den Übergang von den ersten Sprechstunden zur eigentlichen Therapie. Diese Therapieeinheiten dienen im Wesentlichen zwei Zwecken:
- Therapeut*in und Patient*in lernen einander besser kennen und finden heraus, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gegeben sind.
- Der*die Therapeut*in macht sich ein genaues Bild vom Problem des*der Patient*in, um die Behandlung planen und den Antrag bei der Krankenkasse vorbereiten zu können.
Ärztliche Untersuchung und Konsiliarbericht
Psychische Störungen können auch körperliche Ursachen haben, die bei der Behandlung berücksichtigt werden müssen. Deshalb findet vor Beginn der Behandlung eine ärztliche Untersuchung statt, in der Regel in der hausärztlichen Praxis. Im sogenannten Konsiliarbericht werden alle Vorerkrankungen und Beschwerden des*der Patient*in dokumentiert. Auch wird notiert, ob und welche Medikamente eingenommen werden.
Den Bericht gibt der*die Patient*in bei dem*der Therapeut*in ab. Dieser reicht ihn dann zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse und einem*einer Gutachter*in ein.
Antrag bei der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten für die Psychotherapie – unter bestimmten Voraussetzungen. Ob diese erfüllt sind, wird anhand der eingereichten Dokumente geprüft.
Der Antrag besteht aus mehreren Formularen, unter anderem aus dem Konsiliarbericht und den sogenannten Psychotherapievereinbarungen (PTV):
PTV 1 wird von der erkrankten Person ausgefüllt, hier geht es zum Beispiel um etwaige Therapien in der Vergangenheit.
PTV 2 wird von dem*der Therapeut*in ausgefüllt, hier werden die diagnostizierte Störung sowie der vorgesehene Rahmen der Behandlung thematisiert.
Zusätzlich verfasst der*die Therapeut*in einen Bericht: Hier wird genauer erklärt, um welche psychische Krankheit es sich handelt und warum eine Therapie für notwendig und sinnvoll erachtet wird.
Die Formulare bekommt die Krankenkasse, der Bericht geht zur Begutachtung an eine andere psychotherapeutische Fachkraft. Diese soll anhand des Berichtes einschätzen, ob die Therapie tatsächlich nötig ist. Stimmt sie zu, zahlt die Krankenkasse. Die Zahl der genehmigten Behandlungsstunden wird dabei genau festgelegt.
Kommt die begutachtende Person zu dem Schluss, dass die Therapie nicht notwendig ist, muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen mitteilen, dass sie die Kosten nicht übernimmt. In diesem Fall haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Lehnt die Krankenkasse auch den Widerspruch ab, kann kostenlos eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. In den meisten Fällen wird der Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung jedoch problemlos genehmigt.
Wie viel kostet eine Psychotherapie?
Eine 50-minütige Sitzung in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung kostet 112,66 Euro. Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse – sofern der*die Patient*in gesetzlich versichert ist und die Psychotherapie von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Einige Menschen entscheiden sich jedoch bewusst dafür, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Tatsächlich kann das Vorteile haben:
Selbstzahlende erhalten meist schneller einen Therapieplatz, da sie nicht warten müssen, bis die Krankenkasse ihren Antrag bewilligt hat.
Zudem haben sie bei der Suche nach einer geeigneten Praxis eine größere Auswahl: Sie müssen nicht zwangsläufig eine*n Therapeut*in mit Kassenzulassung wählen, sondern können auch eine Privatpraxis aufsuchen.
Was kostet eine Psychotherapie für Selbstzahlende?
Viele Privatpraxen orientieren sich bei ihren Preisen an der sogenannten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Selbstzahlende haben in der Regel mit Kosten von rund 80 bis 100 Euro pro Stunde zu rechnen.
Wartezeit verkürzen mit dem Kostenerstattungsverfahren?
Theoretisch ist es möglich, die Wartezeit durch das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu verkürzen. Kann eine Person nachweisen, dass sie dringend eine Psychotherapie benötigt, ihr jedoch kein Platz in der näheren Umgebung angeboten werden kann, muss die Kasse auch die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis erstatten.
Die Krankenkassen lehnen die Kostenerstattung jedoch immer häufiger ab. Eine Chance auf eine Bewilligung hat nur, wer seinen Antrag sorgfältig vorbereitet.
Welche Therapieverfahren gibt es?
Ein seelisches Problem lässt sich auf vielerlei Wegen behandeln. Darum gibt es in der Psychologie – ganz ähnlich wie in der Medizin – verschiedene Behandlungsverfahren. Als Richtlinienverfahren, deren Kosten übernommen werden, gelten neben Verhaltenstherapie und analytischer Psychotherapie auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die systemische Therapie.
Verhaltenstherapie und kognitive Verhaltenstherapie
Verhaltenstherapeut*innen gehen davon aus, dass seelisches Leid durch erlernte Verhaltensweisen und Denkmuster entstehen. In der Verhaltenstherapie geht es darum, diese unerwünschten Gewohnheiten abzulegen und durch gesündere zu ersetzen. Betroffene lernen ihr Handeln, aber auch ihre Wahrnehmung, ihr Denken und ihre Reaktionsmuster so zu verändern, dass es ihnen damit besser geht.
Praktische Übungen und mitunter auch Hausaufgaben sind ein wesentlicher Bestandteil der Therapie. Außerdem vereinbaren Therapeut*in und Patient*in in der Regel konkrete Ziele.
Eine Sonderform ist die kognitive Verhaltenstherapie. Die Grundidee: Nicht die Umstände an sich machen einen Menschen unglücklich, sondern seine Sicht darauf. Demnach rührt etwa ein Burnout nicht allein daher, dass man zu viel arbeitet, sondern daher, dass man seine Situation auf der Arbeit falsch einschätzt:
Möglicherweise glaubt man, mehr Leistung erbringen zu können, als realistisch betrachtet überhaupt möglich ist.
Vielleicht fühlt man sich unzulänglich, weil man meint, die Kolleg*innen leisteten mehr als man selbst.
Oder aber man hat Angst, man fände keinen neuen Job.
In der Therapie geht es darum, solche Überzeugungen kritisch zu überdenken, ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und die Situation neu zu bewerten.
Analytische Psychotherapie
Psychoanalytiker*innen sind davon überzeugt, dass seelische Erkrankungen ihre Wurzeln in der Vergangenheit haben – etwa in ungelösten Konflikten mit den Eltern oder in gescheiterten Beziehungen. Nach dieser Theorie entstehen psychische Probleme dadurch, dass Betroffene diese Konflikte verdrängt haben. Anstatt zu verschwinden, setzen sie sich im Unterbewusstsein fest und beeinflussen von dort aus ihr Verhalten und ihre Gefühle.
Ziel der Psychoanalyse ist es zunächst, solche unbewussten Konflikte zu entdecken. Hierzu soll der*die Patient*in frei assoziieren, also möglichst ungehemmt erzählen, was ihn*sie gerade bewegt.
Der*die Therapeut*in bewertet das Gesagte nicht, sondern ermutigt die betroffene Person stattdessen dazu, die geäußerten Gedanken und Gefühle selbst zu deuten und belastende Erfahrungen so nachträglich zu verarbeiten.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie fußt auf derselben Grundidee wie die analytische Psychotherapie. Ähnlich wie bei der Psychoanalyse sollen auch hier sämtliche Gedanken und Gefühle frei geäußert werden – mit dem Unterschied, dass der*die Therapeut*in eine aktivere Rolle einnimmt und die Person stärker führt.
Zudem ist das therapeutische Gespräch stärker auf die Gegenwart ausgerichtet: Gemeinsam werden Lösungsvorschläge erarbeitet, die im Alltag umgesetzt werden sollen. Oft gibt der*die Therapeut*in auch konkrete Ratschläge, was in der Psychoanalyse hingegen unüblich wäre.
Systemische Therapie
Die systemische Therapie konzentriert sich nicht allein auf die erkrankte Person, sondern bezieht auch ihr persönliches Umfeld mit ein.
Die Idee hinter diesem Ansatz ist, dass jede psychische Störung innerhalb der Gruppe eine Funktion erfüllt: Mit der krankhaften Verhaltensweise versucht die betroffene Person unbewusst, ein Problem zu lösen, das innerhalb der Gruppe besteht. Beispielsweise könnte eine Essstörung beim Kind als Versuch verstanden werden, den Streit der Eltern zu schlichten: In der Sorge um das Kind sind sie sich zumindest vorübergehend wieder einig.
In den Sitzungen werden alternative Lösungswege erarbeitet – mit dem Bestreben, dass die ursprüngliche Lösung (das krankhafte Verhalten) nicht mehr notwendig ist.
Eine systemische Therapie setzt sich meist aus Einzelsitzungen und Gruppensitzungen zusammen. Wenn die Bezugspersonen des*der Betroffenen nicht teilnehmen können oder wollen, kann die Therapie auch ausschließlich aus Einzelsitzungen bestehen. In diesem Fall kommen bestimmte Fragetechniken zum Einsatz, um das soziale Umfeld des*der Erkrankten kennenzulernen und die darin vorherrschenden Beziehungsmuster zu begreifen.
Wichtig: Auch wenn das Umfeld des*der Betroffenen in der systemischen Therapie eine wichtige Rolle spielt, geht es dabei nicht um Schuldzuweisungen. Vielmehr bevorzugen sie eine "zirkuläre" Sichtweise auf Beziehungen: Die Beteiligten sind in einer ungünstigen Dynamik gefangen, in der sich problematische Verhaltensweisen gegenseitig bedingen.
Welche Therapie bei welcher psychischen Störung?
Welche Methode für die erkrankte Person geeignet ist, hängt unter anderem davon ab,
- an welcher psychischen Erkrankung sie leidet und
- mit welcher Behandlungsform sie sich am wohlsten fühlt.
Dauer | geeignet bei: | in der Regel ungeeignet bei: | |
Verhaltens- therapie | Krankenkasse bezahlt bis zu 60 Sitzungen à 50 Minuten, Verlängerung auf 80 Therapieeinheiten möglich |
| Mit einer Verhaltenstherapie lassen sich fast alle psychischen Störungen behandeln. Jedoch verfügen Verhaltens- therapeut*innen über viele verschiedene Techniken. Nicht jede Technik eignet sich für jede Erkrankung. |
Analytische Psycho- therapie | Krankenkasse bezahlt bis zu 160 Sitzungen à 50 Minuten, Verlängerung auf 300 Therapieeinheiten möglich |
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Tiefenpsycho logisch fundierte Psycho-therapie | Krankenkasse bezahlt bis zu 60 Sitzungen à 50 Minuten, Verlängerung auf 100 Therapieeinheiten möglich |
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