Künstliche Befruchtung
Eine künstliche Befruchtung kann für Paare infrage kommen, die sich Kinder wünschen, aber aus unterschiedlichen Gründen auf natürlichem Weg – also durch Geschlechtsverkehr – keine bekommen können.
- Allgemeines
- Methoden der künstlichen Befruchtung
- Vorbereitung
- Samengewinnung & Kryokonservierung
- Insemination
- IVF (In-vitro-Fertilisation)
- GIFT (Gamete Intrafallopian Transfer, intratubarer Gametentransfer)
- IVM (In-vitro-Maturation)
- ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion)
- Risiken und Komplikationen
- Kosten
Allgemeines
Bevor eine künstliche Befruchtung bei unerfülltem Kinderwunsch in Betracht kommt, stehen allerdings Beratungsgespräche und ärztliche Untersuchungen an: Hier gilt es zunächst, die Gründe für die ungewollte Kinderlosigkeit herauszufinden, die bei Männern und Frauen etwa zu gleichen Teilen zu finden sind.
Wenn es nicht möglich ist, die Ursachen für die Unfruchtbarkeit beziehungsweise Zeugungsunfähigkeit zu beheben, lässt sich der Kinderwunsch in einigen Fällen doch noch durch eine künstliche Befruchtung erfüllen. Der Ablauf dieser Kinderwunschbehandlung ist von Fall zu Fall verschieden.
Grundsätzlich besteht eine künstliche Befruchtung darin, dass der Arzt der Frau – unter Umständen nach einer Hormonstimulation – Eizellen und/oder dem Mann Samenzellen (Spermien) entnimmt, diese aufbereitet und künstlich zusammenführt. In der Regel ist hierfür ein medizinischer Eingriff notwendig.
Wie die künstliche Befruchtung im Einzelfall abläuft, hängt aber davon ab, welches Verfahren zum Einsatz kommt. Gängige Kinderwunschbehandlungen sind zum Beispiel:
- die sogenannte In-vitro-Fertilisation (IVF) und
- die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
Für viele Paare, die nur mithilfe der Kinderwunschtherapie ein eigenes Kind bekommen können, ist die Behandlung ein Segen. Mitunter kann die künstliche Befruchtung aber körperlich und seelisch recht belastend sein – daher ist es wichtig, dass Paare dies vorher bedenken und mit ihrem Frauenarzt ausführlich besprechen.
Wie erfolgversprechend die künstliche Befruchtung ist (d.h. wie hoch die Chancen sind, eine Schwangerschaft herbeizuführen), hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel vom eingesetzten Verfahren und vom Alter der Frau.
Einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung trägt die Krankenkasse; zusätzlich stellen der Bund und manche Bundesländer finanzielle Zuschüsse für die Kinderwunschbehandlung bereit. Die Kostenbeteiligung geschieht allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: So ist zum Beispiel vorher eine ärztliche Beratung erforderlich und die Partner müssen verheiratet sein und dürfen ein bestimmtes Alter nicht überschreiten.
Methoden der künstlichen Befruchtung
Die künstliche Befruchtung ist eine Behandlungsmethode der sogenannten Reproduktionsmedizin: Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff künstliche Befruchtung alle Methoden, mit denen ein Kindnicht durch Geschlechtsverkehr entsteht. Es stehen verschiedene Verfahren zur künstlichen Befruchtung zur Verfügung, wie zum Beispiel:
- Homologe Insemination
- Heterologe Insemination
- GIFT: engl. Gamete Intrafallopian Transfer (intratubarer Gametentransfer)
- IVF: In-vitro-Fertilisation
- IVM: In-vitro-Maturation
- ICSI: intrazytoplasmatische Spermieninjektion
Welches Verfahren im Einzelfall für die künstliche Befruchtung zum Einsatz kommt, hängt von der Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit ab. Manche Methoden der künstlichen Befruchtung kommen vor allem bei einer Unfruchtbarkeit der Frau infrage, andere bei einer Zeugungsunfähigkeit des Mannes.
Vorbereitung
Hormonstimulation
Die künstliche Befruchtung macht als Vorbereitung oft eine Hormonstimulation der Frau nötig: Wenn der Hormonhaushalt der Frau im Ungleichgewicht ist, kann eine Hormonbehandlung in Form von Hormontabletten oder Hormonspritzen sinnvoll sein, um die Eierstöckeanzuregen (bzw. zu stimulieren). Die Hormone bewirken, dass die Eierstöcke mehrere Eibläschen gleichzeitig reifen lassen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere befruchtungsfähige Eizellen entstehen.
Zur Hormonstimulation vor der künstlichen Befruchtung sind verschiedene Hormone – einzeln oder kombiniert – geeignet:
- FSH (follikelstimulierendes Hormon): Hormon der Hirnanhangsdrüse, das die Eierstöcke zu einer vermehrten Eizellreifung anregt.
- hMG (humanes Menopausen-Gonadotropin): wirkt ebenfalls direkt auf die Eierstöcke.
- Clomifen: bewirkt die Freisetzung der beiden eisprungfördernden Hormone FSH und LH (luteinisierendes Hormon). Clomifen ist als Tablette verfügbar.
- GnRH-Analoga und GnRH-Antagonisten: vermindern die körpereigenen Hormone. Sie kommen zum Einsatz, um die Eizellreifung und den Eisprung besser zu steuern.
- hCG (humanes Choriongonadotropin): löst den Eisprung aus.
Samengewinnung & Kryokonservierung
Samengewinnung
Keine künstliche Befruchtung ohne Samenflüssigkeit des Mannes! Zur Vorbereitung der künstlichen Befruchtung ist daher auch die Samengewinnung nötig. Die Samenflüssigkeit gewinnt der Mann in der Regel selbst (durch Masturbation). Im Labor bereitet man dann die Samenflüssigkeit für die künstliche Befruchtung auf, um die Chancen der Befruchtung zu erhöhen.
MESA und TESE
Die für die künstliche Befruchtung notwendige Samengewinnung geschieht unter Umständen mithilfe der Verfahren MESA und TESE:
- MESA steht für mikrochirurgische epididymale Spermienaspiration: Hierbei entnimmt der Arzt die Samenzellen (Spermien) für die künstliche Befruchtung aus den Nebenhoden.
- TESE steht für testikuläre Spermienextraktion: Das heißt, der Arzt entnimmt die Samenzellen für die künstliche Befruchtung aus dem Hodengewebe.
Diese Methoden zur Samengewinnung kommen jedoch nur in Betracht, wenn der Mann nicht in der Lage ist, den Samen für die künstliche Befruchtung durch Masturbation und anschließenden Samenerguss (Ejakulation) zu gewinnen, oder wenn sich im Ejakulat des Mannes keine Samenzellen befinden (z.B. bei Samenleiterverschluss).
Kryokonservierung
Wenn eine künstliche Befruchtung zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist, kann ihre Vorbereitung in einer Kryokonservierung bestehen: Hierbei friert man Eizellen im Vorkernstadium ein, um sie später künstlich zu befruchten und dann in die Gebärmutter einzusetzen.
In Deutschland bewahrt man die gefrorenen Eizellen bis zu zwei Jahre lang für eine künstliche Befruchtung auf. Die Kosten für die Kryokonservierung übernehmen gesetzliche Krankenkassen jedoch nicht.
Insemination
Für die künstliche Befruchtung stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung. Eine Methode ist die sogenannte Insemination: Hierbei bringt man die männlichen Samenzellen (Spermien) künstlich in ein inneres Geschlechtsorgan der Frau ("Insemination" bedeutet in etwa "Einsetzen von Samenzellen").
Die künstliche Befruchtung der Eizelle findet bei der Insemination also im Körper der Frau statt.
Für die künstliche Befruchtung durch Insemination sind verschiedene Vorgehensweisen möglich:
- Intracervicale Insemination (ICI): Der Arzt spritzt den Samen in den Gebärmutterhals.
- Intrauterine Insemination (IUI): Der Arzt setzt die zuvor im Labor aufbereiteten Samenzellen direkt in die Gebärmutter ein.
- Intratubale Insemination (ITI): Der Arzt setzt die zuvor im Labor aufbereiteten Samenzellen direkt in die Eileiter ein.
Die künstliche Befruchtung durch Insemination kommt vor allem dann infrage, wenn die Samenflüssigkeit des Mannes zu wenige Samenzellen enthält oder die Samenzellen nicht beweglich genug sind, um eine normale Befruchtung zu erreichen. Der Vorteil der künstlichen Samenübertragung besteht darin, dass mehr Samenzellen schneller zur Eizelle gelangen als beim Geschlechtsverkehr.
Homologe Insemination
Künstliche Befruchtung durch homologe Insemination bedeutet, dass der künstlich in den Körper der Frau eingebrachte Samen vom eigenen Partner stammt. Bei einer homologen Insemination ist das Kind das leibliche Kind beider Partner. Eine künstliche Befruchtung durch homologe Insemination führt in etwa 5 bis 10 Prozent der Fälle zum gewünschten Erfolg.
Heterologe Insemination
Eine künstliche Befruchtung durch heterologe Insemination besteht darin, die Eizelle mit dem Samen eines fremden zeugungsfähigen Mannes zu befruchten. Die heterologe Insemination biete sich an, wenn die Zeugungskraft des Partners der Frau nicht ausreicht, um die Eizelle zu befruchten. Hierbei ist das Kind nicht das leibliche Kind des Partners, sondern nur das der Mutter.
Die heterologe Insemination hat eine Erfolgsquote von etwa 20 Prozent. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für eine künstliche Befruchtung durch heterologe Insemination selber tragen, da diese Methode keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist.
IVF (In-vitro-Fertilisation)
Als "klassische" künstliche Befruchtung gilt für viele die sogenannte IVF (In-vitro-Fertilisation). "In-Vitro-Fertilisation" bedeutet in etwa "Befruchtung im Glas".
Die künstliche Befruchtung der Eizelle findet bei der In-vitro-Fertilisation also außerhalb des Körpers statt. Nach der IVF überträgt der Arzt die befruchtete Eizelle beziehungsweise den Embryo in die Gebärmutter (sog. Embryonentransfer). Bevor dies geschieht, kann in Ausnahmefällen eine Präimplantationsdiagnostik, bei der der Embryo auf genetische Fehlbildungen untersucht wird, stattfinden. Dieses Verfahren ist allerdings sehr umstritten.
Die künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation ist untrennbar mit dem Namen Louise Brown verbunden: Sie kam 1978 in Großbritannien als erstes durch IVF gezeugtes Kind zur Welt. Damals verschmolz man Eizelle und Samenzelle in einer Petri-Schale miteinander setzte die befruchtete Eizelle anschließend der Mutter von Louise ein.
Für die künstliche Befruchtung durch IVF ist folgender Ablauf typisch: Der Arzt entnimmt der Frau unter Ultraschallkontrolle durch die Scheide einige Eizellen und lässt diese außerhalb des Körpers mit den Samen des Partners oder auch eines fremden Mannes befruchten. Dabei vollzieht die Samenzelle die Befruchtung sozusagen selber – das heißt, sie gelangt bei der In-vitro-Fertilisation nicht über eine Spritze, sondern von alleine in die Eizelle. Etwa 48 Stunden nach der Befruchtung pflanzt der Arzt das befruchtete Ei (bzw. bis zu drei) in die Gebärmutter der Frau ein.
Vor Entnahme der Eizellen für die künstliche Befruchtung durch IVF ist eine Hormonbehandlung nötig, um die Reifung mehrerer Eizellen anzuregen.
Eine künstliche Befruchtung durch IVF kommt unter anderem dann in Betracht, wenn die Eileiter (Tuben) der Frau nicht ausreichend durchgängig sind. Die Erfolgsquote beziehungsweise die sogenannte Baby-Take-Home-Rate der In-vitro-Fertilisation liegt bei etwa 18 Prozent.
GIFT (Gamete Intrafallopian Transfer, intratubarer Gametentransfer)
Für die künstliche Befruchtung steht mit GIFT (engl.: Gamete Intrafallopian Transfer, intratubarer Gametentransfer) eine Methode zur Verfügung, bei der die Befruchtung der Eizelle im Körper stattfindet. Die Eizellen gewinnt man zuvor durch Punktion aus dem Eierstock der Frau. Zusammen mit den Samenzellen (Spermien) des Mannes spült der Arzt sie anschließend in den Eileiter, entweder durch die Bauchdecke oder mithilfe eines dünnen Katheters durch den Muttermund. Ei- und Samenzelle können dann im Körper der Frau verschmelzen.
Bevor eine künstliche Befruchtung durch GIFT stattfinden kann, ist es notwendig, die Reifung der Eizellen durch eine Hormonbehandlung anzuregen.
Voraussetzung für die künstliche Befruchtung durch GIFT ist, dass mindestens ein Eileiter der Frau durchgängig (also nicht verstopft) ist. Da für eine künstliche Befruchtung durch GIFT die Chancen nicht besser stehen als bei der IVF, kommt diese Methode heute selten zum Einsatz.
IVM (In-vitro-Maturation)
Eine künstliche Befruchtung kann auch durch die IVM (In-vitro-Maturation) erfolgen. Diese Methode ergänzt das Verfahren der IVF (In-vitro-Fertilisation): Bei der IVM entnimmt man unreife Eizellen aus den Eierstöcken der Frau. Anschließend reifen die Eizellen im Reagenzglas ein bis zwei Tage lang durch die Zugabe der natürlichen Hormone FSH (follikelstimulierendes Hormon) und HCG (humanes Choriongonadotropin). Erst dann findet die Befruchtung der Zellen mit den männlichen Samenzellen (Spermien) statt. Nach zwei weiteren Tagen setzt der Arzt die befruchteten Eizellen dann in die Gebärmutter ein.
Im Vergleich zur IVF sind für die künstliche Befruchtung durch IVM deutlich geringere Hormongaben nötig: Vor Entnahme der Eizellen für die In-vitro-Maturation regt man die Eierstöcke gar nicht oder höchstens ein wenig mit Hormonen an.
Dass vor der IVM keine hoch dosierte Behandlung mit Hormonen erfolgt, hat viele Vorteile: So ist die künstliche Befruchtung durch In-vitro-Maturation zum Beispiel für Frauen geeignet, die eine Hormonbehandlung nicht vertragen oder die aufgrund einer Krebserkrankung eine Chemotherapie benötigen.
Die künstliche Befruchtung durch IVM ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion)
Häufig findet die künstliche Befruchtung durch die ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) – auch Mikroinjektion genannt – statt: Diese in Deutschland seit 1994 eingesetzte Methode kommt für Paare infrage, bei denen eine Befruchtung weder im Eileiter noch unter Laborbedingungen gelingen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- die Samenflüssigkeit des Mannes nicht genug Samenzellen (Spermien) enthält oder
- die Samenzellen zu unbeweglich sind.
Die künstliche Befruchtung durch ICSI hat folgenden Ablauf: Der Arzt entnimmt der Frau Eizellen durch die Scheide und spritzt anschließend jede einzelne Samenzelle mithilfe einer Mikropipette direkt ins Zytoplasma der Eizelle der Frau. Die Übertragung (Transfer) der so befruchteten Zellen in die Gebärmutter geschieht zwei Tage später.
Auch die künstliche Befruchtung mithilfe der ICSI macht im Vorfeld fast immer eine Hormonbehandlung der Frau notwendig.
Die künstliche Befruchtung durch die intrazytoplasmatische Spermieninjektion führt durchschnittlich in etwa 20 Prozent der Versuche zum Erfolg. Wie hoch bei ICSI die Erfolgschancen (d.h. die Aussichten, eine Schwangerschaft herbeizuführen) sind, hängt unter anderem in hohem Maß vom Alter der Mutter ab.
Risiken und Komplikationen
Eine künstliche Befruchtung ist ein nicht unerheblicher Eingriff in den Körper der Frau, der – je nach angewendeter Methode – mit verschiedenen Risiken und Komplikationen verbunden sein kann. Vor allem eine Hormonbehandlung kann zu unerwünschten Begleiterscheinungen und Nebenwirkungen führen, die unangenehm bis lebensbedrohlich sein können.
Ist es für die künstliche Befruchtung nötig, die Eierstöcke vorher mit Hormonen anzuregen, kann diese Hormonstimulation:
- als Nebenwirkungen Übelkeit, Unwohlsein, Atemnot und Schmerzen hervorrufen,
- in schweren Fällen Störungen der Blutgerinnung sowie Flüssigkeitsansammlungen (Ödeme) verursachen und
- in seltenen Fällen eine schwere Überstimulation der Eierstöcke bewirken (sog. Überstimulationssyndrom, z.B. nach ICSI): Dabei vergrößern sich die Eierstöcke sehr stark und die Eibläschen bilden zu viele Hormone.
Zudem führt die künstliche Befruchtung eher zu einer Mehrlingsschwangerschaft (z.B. Zwillinge oder Drillinge), wenn die Frau vorher eine Hormontherapie bekommt. Solche Mehrlingsschwangerschaften gehen grundsätzlich mit höheren Risiken einher als einfache Schwangerschaften. Daher ist im Fall einer Überstimulation von Geschlechtsverkehr abzuraten. Bei der IVF (In-vitro-Fertilisation) ist die Chance einer Mehrlingsschwangerschaft grundsätzlich erhöht, weil der Arzt meist mehrere (bis zu drei) Embryonen in die Gebärmutter einpflanzt, um den Erfolg der künstlichen Befruchtung sicherzustellen.
Allgemein ist das Risiko einer frühen Fehlgeburt oder einer Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (sog. extrauterine Schwangerschaft) durch künstliche Befruchtung im Vergleich zu einer natürlichen Zeugung leicht erhöht.
Bei einer Entnahme von Eizellen für deren künstliche Befruchtung außerhalb des Körpers kann es außerdem zu Komplikationen in Form von Infektionen der Eierstöcke und Eileiter kommen. Durch bei der Punktion kann der Arzt Organe wie Blase und Darm sowie Blutgefäßeverletzen.
Auch bei Männern kann eine künstliche Befruchtung mit Komplikationen verbunden sein: Wenn die Entnahme der Samenzellen aus Hoden oder Nebenhoden durch eine Biopsie beziehungsweise Punktion erfolgt, kann der Arzt dabei zum Beispiel Blutgefäße verletzen.
Kosten
Was kostet eine künstliche Befruchtung? Wie hoch die selbst zu tragenden Kosten für die künstliche Befruchtung sind, ist von Fall zu Fall verschieden: Zum einen sind die einzelnen Methoden (z.B. Insemination, IVF, ICSI) mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Zum anderen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen damit rechnen, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Teil der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei ungewollter Kinderlosigkeit übernimmt. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind gesetzlich geregelt – sie lauten:
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein; die Frau darf höchstens 40 und der Mann höchstens 50 Jahre alt sein.
- Die Eheleute müssen sich zuvor einer Beratung durch einen unabhängigen Arzt unterzogen haben.
- Die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung sind nach ärztlicher Feststellung erforderlich und versprechen eine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
- Es ist nur die Verwendung der Eizellen und Samenzellender Ehepartner zulässig (homologe Insemination).
- Nur bestimmte Ärzte und Einrichtungen, denen die zuständige Landesbehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt hat, dürfen die künstliche Befruchtung vornehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch bis zu 3 Inseminationen mit beziehungsweise bis zu 8 Inseminationen ohne hormonelle Unterstützung. Außerdem versprechen die gesetzlichen Krankenkassen eine 50-prozentige Kostenübernahme für bis zu 3 Versuche, wenn die künstliche Befruchtung durch IVF oder ICSI medizinisch angezeigt ist.
Privat Krankenversicherte haben dann Anspruch auf Erstattung der für eine künstliche Befruchtung anfallenden Kosten, wenn die für die ungewollte Kinderlosigkeit verantwortliche Empfängnis- oder Zeugungsunfähigkeitkrankheitsbedingt ist. Darüber hinaus gelten bei den einzelnen privaten Krankenkassen unterschiedliche Regelungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen stellen der Bund und einige Bundesländer ungewollt kinderlosen Ehepaaren ebenfalls Finanzhilfen für die künstliche Befruchtung bereit: Die Kosten, welche die Paare selbst für die Kinderwunschbehandlung übernehmen müssen, verringern sich damit weiter (um bis zu 50% des Eigenanteils). Die zusätzlichen Zuschüsse können Paare für den ersten bis vierten Versuch einer IVF- oder ICSI-Behandlung beantragen.